Erpressersoftware wird mobil

androidDigitale Erpresser attackieren zunehmend mobil, auch in Deutschland. So wurde fast ein Viertel der in Deutschland zwischen April 2015 und März 2016 angegriffenen Android-Nutzer von so genannter Ransomware attackiert. Das entspricht einer Steigerung um das Fünffache im Vergleich zum Zeitraum 2014/2015. Diese Zahlen gehen unter anderem aus einer weltweiten Studie von Kaspersky Lab über die Entwicklung mobiler Ransomware hervor.

Ob PC oder Android, Nutzer haben derzeit besonders stark mit Ransomware zu kämpfen: entweder mit Schadprogrammen, die den Zugang auf einem Opfergerät blockieren, indem der Bildschirm mit einem speziellen Fenster überblendet wird, oder mit Schädlingen, die wichtige Daten verschlüsseln. Eines haben beide gemeinsam: Nach der Sperrung oder Verschlüsselung wird ein Lösegeld zur Freischaltung verlangt.

„Digitale Erpressung hat sich als Erfolgsmodell in der Cybercrime-Szene etabliert“, so Roman Unuchek, Mobile Security Experte bei Kaspersky Lab. „Auf Ransomware für den PC folgten Erpressungsprogramme für mobile Geräte, und anschließend werden wir Ransomware-Arten sehen, die es auf mit dem Internet verbundene Geräte wie Smart-Watches, Smart-TVs, aber auch auf Smart-Home-Systeme und Unterhaltungsanlagen im Auto absehen werden.“

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Warum Gratis-Apps so viel von uns wissen wollen

Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim hat uns heute folgende Pressemitteilung geschickt:

Unbenannt„Mit dem Download einer App handelt man sich das Risiko ein, Dritten den ungehinderten Zugriff auf Teile der Privatsphäre zu ermöglichen. In welchem Ausmaß und mit welchen Auswirkungen mobile Applikationen dazu in der Lage sind, in die Privatsphäre von Nutzer/innen einzudringen und Informationen über deren Verhalten zu sammeln, zeigt eine aktuelle Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim. Die Studie hat die verfügbaren Apps des Google Play Store im Jahr 2012 untersucht, mit dem Ergebnis, dass jede zweite Gratis-App Zugriff auf sensible Informationen haben will.

Für die Untersuchung der Apps im Google Play Store sammelten die ZEW-Wissenschaftler Informationen über die Anzahl der App-Installationen und -Preise sowie über die Zugriffsrechte, die die Apps von den Nutzern, die sie bei sich installieren, verlangen. Insgesamt konnten 136 verschiedene Rechte identifiziert werden, von denen 14 als problematisch für den Schutz der Privatsphäre einzustufen sind. Darunter fallen beispielsweise Rechte wie „Daten über das Internet zu versenden“, „das Smartphone mit einer eindeutigen ID zu identifizieren“ oder „den Aufenthaltsort der Nutzer zu erfassen“.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass rund 40 Prozent aller Apps mindestens eines dieser problematischen Rechte in Anspruch nehmen. 28 Prozent der Apps haben dabei die Möglichkeit App-Nutzer/innen eindeutig über deren ID zu identifizieren. Außerdem verfügen App-Anbieter bei 24 Prozent aller Apps über die Möglichkeit, den Ort der App-Nutzer/innen zu erfassen, weitere acht Prozent der Apps können auf das Adressbuch der Nutzer/innen zugreifen.

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Funktionieren Bezahlmodelle doch?

Andreas Hermsdorf / pixelio.de
Andreas Hermsdorf / pixelio.de
Folgende Pressemitteilung hat der deutsche IT-Verband Bitkom heute in Berlin herausgegeben: „Die Zahlungsbereitschaft für journalistische Inhalte im Internet steigt. 36 Prozent der Internetnutzer haben in den vergangenen 12 Monaten für Nachrichten oder andere journalistische Inhalte im Internet Geld ausgegeben. Zum Vergleich: Vor einem Jahr waren es erst 31 Prozent. Das hat eine repräsentative Umfrage unter Internetnutzern ab 14 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben. In der Gruppe der Internetnutzer, die Online-Nachrichten lesen, liegt der Anteil sogar bei 48 Prozent (Vorjahr: 40 Prozent). 22 Prozent der Internetnutzer zahlen eine monatliche Pauschale und 20 Prozent haben in den letzten 12 Monaten für einzelne Artikel oder Ausgaben Geld ausgegeben. „Ein gutes journalistisches Angebot lassen sich die Nutzer auch im Internet etwas kosten“, sagte Bitkom-Vizepräsident Achim Berg bei Vorstellung der Studienergebnisse. „Medienunternehmen brauchen zusätzliche Erlösquellen, um die digitale Transformation vorantreiben zu können.“ Wer nicht bereit ist, für Nachrichten und ähnliche Inhalte zu bezahlen, führt vor allem die große Menge kostenloser Angebote als Grund seiner mangelnden Ausgabebereitschaft an (73 Prozent). Einem Drittel (32 Prozent) sind die Digitalangebote zu teuer. Dagegen halten nur noch neun Prozent das Bezahlen im Internet für zu kompliziert. Bei einer Bitkom-Befragung im Jahr 2013 waren es noch 32 Prozent, seitdem ist dieser Wert kontinuierlich gesunken.“

Bleibt Deutschland eine WLAN-Wüste?

In jedem Motel gibt's WLAN - nur in diesem nicht...
In jedem Motel gibt’s WLAN – nur in diesem nicht…

Der Bundestag hat am Donnerstag eine Gesetzesänderung beschlossen, von der sich viele Internet-Nutzer eine deutliche Erleichterung für öffentliche WLAN-Angebote versprechen. Zentraler Punkt bei der beschlossenen Änderung des Telemediengesetzes ist die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung – einer typisch deutschen Spezialität. Bislang konnten nämlich Betreiber offen zugänglicher Funknetzwerke belangt werden, wenn Nutzer des WLAN-Angebots Rechtsverstöße begingen, zum Beispiel durch illegale Downloads. Dies soll nun nicht mehr möglich sein.

Auf den genauen Wortlaut der Gesetzesänderung hatte sich die Große Koalition in Berlin erst am Dienstag geeinigt. Ursprünglich war vorgesehen, dass WLAN-Anbieter „einfache Sicherheitsvorkehrungen“ wie ein Passwort oder eine Einverständniserklärung zum rechtskonformen Verhalten vorschalten müssen, um eine eigene Haftung für Verstöße von Nutzern auszuschließen. Diese Zugangshürden entfallen nun. Hotspot-Anbieter werden damit sonstigen Internetprovidern rechtlich gleichgestellt. Gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf hatte es heftigen Protest gegeben. Unter anderem Verbraucher- und Handelsverbände hatten gefordert, die Störerhaftung komplett abzuschaffen.

Ein großer Wurf?

Sollte der Großen Koalition in Berlin also ausnahmsweise ein großer Wurf gelungen sein? Nein. Ob tatsächlich für WLAN-Betreiber die rechtliche Unsicherheit abgeschafft wird, daran habe ich erhebliche Zweifel. Continue reading „Bleibt Deutschland eine WLAN-Wüste?“

Deutscher Kleingeist – bald Vergangenheit

Foto: Maik Schwertle / pixelio.de
Foto: Maik Schwertle / pixelio.de

Zugegeben: Politiker und Juristen mag ich nicht besonders. Jetzt kommen aber mal ausnahmsweise gute Nachrichten aus dieser Ecke. Ein Stück typisch deutscher Kleingeistgkeit soll abgeschafft werden. Wer sein privates WLAN-Netz für andere Nutzer öffnet, steht nicht mehr automatisch mit einem Bein im Gefängnis. Denn er soll künftig nicht mehr pauschal für deren Surfverhalten haften. Auf den Wegfall dieser sogenannten Störerhaftung haben sich Vertreter von Union und SPD am Mittwoch (11.05.2016) in Berlin geeinigt.

Damit ist ein quälend langer Streit beendet. Über die Neuregelung des Telemediengesetzes haben die Koalitionspartner und die vielen beteiligten Ministerien heftig gestritten. Ein Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium von Sigmar Gabriel vom September 2015 war von vielen Seiten scharf kritisiert worden – unter anderem, weil darin an der Störerhaftung festgehalten wurde.

Jetzt, nach vielen Nachverhandlungen, die Einigung: Auch private und nebengewerbliche Anbieter (wie ein Café-Betreiber) sollen das sogenannte Providerprivileg der gewerblichen Anbieter genießen. Sie müssen, anders als von Gabriel geplant, ihr WLAN nun nicht mit einer Vorschaltseite oder mit einer Passwortsperre sichern. Tatsächlich offene Hotspots werden damit möglich.

Unter Störerhaftung versteht man das Prinzip, dass ein Anbieter von einem WLAN-Hotspot für mögliche Vergehen seiner Nutzer unter Umständen haften muss, etwa beim illegalen Kopieren von Filmen oder Musik – so ist in Deutschland eine ganze Abmahnindustrie entstanden. Die Störerhaftung gilt auch als Hauptgrund dafür, dass es in Deutschland weniger frei zugängliche WLAN-Netze gibt als in vielen anderen Ländern. Continue reading „Deutscher Kleingeist – bald Vergangenheit“

Plattformökonomie

Money, money, money
Money, money, money
Da jubelt der deutsche Branchenverband für die IT-Industrie, Bitkom: „Ob Computerspezialist, Nachhilfelehrer oder Putzhilfe: Dienstleistungen rund um den Haushalt werden künftig häufiger über das Internet organisiert. Das zeigt eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.135 Internetnutzern ab 14 Jahren. Demnach kann sich fast die Hälfte der Befragten (46 Prozent) vorstellen, Dienstleistungen rund um Computer oder Unterhaltungselektronik im Netz zu buchen, Continue reading „Plattformökonomie“

Die Webseite wird 25 Jahre alt

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Foto: Tony Hegewald / pixelio.de

Das hat uns vor einigen Tagen der Branchenverband Bitkom in die Redaktion geschickt, der in Deutschland rund 2300 Unternehmen der digitalen Wirtschaft vertritt: „Vor 25 Jahren hat der britische Informatiker Tim Berners-Lee von der Schweiz aus die erste Webseite der Welt veröffentlicht. Am 13. November 1990 schaltete er die Homepage „info.cern.ch“ am Europäischen Kernforschungszentrum CERN bei Genf frei.

Heute ist die eigene Homepage fast schon selbstverständlich. Dem Branchenverband Bitkom zufolge haben 86 Prozent der Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern ihren eigenen Web-Auftritt. Continue reading „Die Webseite wird 25 Jahre alt“

Neues Buzzword: Fog-Computing

Foto: Peter Hill / pixelio.de
Foto: Peter Hill / pixelio.de

Leute, wenn es nach dem CeBIT-Veranstalter Messe AG in Hannover geht, müssen wieder ein neues Wort lernen: Das Computern im Nebel. Die Messe AG in Hannover erklärt das so: „50 Milliarden Geräte sollen laut einer Cisco-Studie im Jahr 2020 mit dem Internet verbunden sein, vom hallengroßen computergesteuerten Gärtank einer Großbäckerei bis hin zur quasi-intelligenten Türklinke. Alle diese Geräte erzeugen Daten und werden in naher Zukunft den Menschen als größten Datenproduzenten ablösen. Continue reading „Neues Buzzword: Fog-Computing“

Wursthysterie

Foto: W. R. Wagner / pixelio.de

Hier kommt ein wunderbar klarer Beitrag von der Website „unstatistik.de“.

Die Unstatistik des Monats Oktober ist die Zahl 18. Die Weltgesundheitsorganisation WHO warnt, dass pro 50 Gramm täglichen Konsums von verarbeitetem Fleisch (wie etwa Wurst) sich das Darmkrebsrisiko um 18 Prozent erhöht. Wurst wird damit in die gleiche Kategorie der krebserregenden Stoffe wie Asbest oder Zigaretten eingestuft. Diese Meldung führte in Deutschland zu einer wahren Wursthysterie. Es gibt wohl keine Zeitung und keinen Radio- oder Fernsehsender, die nicht über dieses Ergebnis berichtet hätten. So warnte die Bild-Zeitung am 27. Oktober „Wurst und Schinken als krebserregend eingestuft!“ und die „Zeit“ fragte am 26. Oktober: „Rauchen kann töten, Wurst essen auch?“.

Was bedeuten diese 18 Prozent? Heißt das, dass von je 100 Menschen, die 50 Gramm Wurst täglich zu sich nehmen, 18 mehr an Darmkrebs erkranken? Nein! Denn bei dieser Angabe handelt es sich um ein relatives Risiko. Um die Meldung der WHO richtig einordnen zu können, benötigt man jedoch das absolute Risiko, an Darmkrebs zu erkranken. Das liegt bei rund fünf Prozent, und daran zu sterben: zwischen 2,5 und drei Prozent. Im Klartext bedeutet „18 Prozent mehr“ also, dass sich das absolute Risiko von etwa fünf auf sechs Prozent erhöht. Das hört sich schon etwas weniger dramatisch an. Continue reading „Wursthysterie“