Deutscher Kleingeist – bald Vergangenheit

Foto: Maik Schwertle / pixelio.de
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Zugegeben: Politiker und Juristen mag ich nicht besonders. Jetzt kommen aber mal ausnahmsweise gute Nachrichten aus dieser Ecke. Ein Stück typisch deutscher Kleingeistgkeit soll abgeschafft werden. Wer sein privates WLAN-Netz für andere Nutzer öffnet, steht nicht mehr automatisch mit einem Bein im Gefängnis. Denn er soll künftig nicht mehr pauschal für deren Surfverhalten haften. Auf den Wegfall dieser sogenannten Störerhaftung haben sich Vertreter von Union und SPD am Mittwoch (11.05.2016) in Berlin geeinigt.

Damit ist ein quälend langer Streit beendet. Über die Neuregelung des Telemediengesetzes haben die Koalitionspartner und die vielen beteiligten Ministerien heftig gestritten. Ein Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium von Sigmar Gabriel vom September 2015 war von vielen Seiten scharf kritisiert worden – unter anderem, weil darin an der Störerhaftung festgehalten wurde.

Jetzt, nach vielen Nachverhandlungen, die Einigung: Auch private und nebengewerbliche Anbieter (wie ein Café-Betreiber) sollen das sogenannte Providerprivileg der gewerblichen Anbieter genießen. Sie müssen, anders als von Gabriel geplant, ihr WLAN nun nicht mit einer Vorschaltseite oder mit einer Passwortsperre sichern. Tatsächlich offene Hotspots werden damit möglich.

Unter Störerhaftung versteht man das Prinzip, dass ein Anbieter von einem WLAN-Hotspot für mögliche Vergehen seiner Nutzer unter Umständen haften muss, etwa beim illegalen Kopieren von Filmen oder Musik – so ist in Deutschland eine ganze Abmahnindustrie entstanden. Die Störerhaftung gilt auch als Hauptgrund dafür, dass es in Deutschland weniger frei zugängliche WLAN-Netze gibt als in vielen anderen Ländern.

Der Digitalverband Bitkom begrüßt die geplante Abschaffung der Störerhaftung in öffentlich verfügbaren WLAN-Hotspots. „Die Abschaffung der Störerhaftung wird zu spürbaren Erleichterungen für die Betreiber und Nutzer öffentlicher WLAN-Netze führen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Für die Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots herrscht nun endlich Rechtssicherheit. Sie laufen nicht mehr Gefahr, für Rechtsverletzungen der Nutzer haften zu müssen.“

Die Nutzer profitierten, indem sie sich nicht mehr durch aufwendige Anmeldeprozeduren klicken müssen. Damit werde die Grundlage für einen schnellen Ausbau öffentlich verfügbarer WLAN-Netze geschaffen. „Die Neuregelung macht den Weg frei für den Ausbau von WLAN-Hotspots in Cafés, Restaurants, Geschäften oder anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen“, sagte Rohleder. Zudem erleichtere sie Kommunen das Angebot öffentlicher WLAN-Bereiche. Bislang hinkt Deutschland bei der Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich weit zurück. Laut einer Bitkom-Umfrage aus dem vergangenen Jahr gehen nur vier von zehn (39 Prozent) Internetnutzern außerhalb der eigenen vier Wände per WLAN ins Netz.

Nicht zuletzt kommt die Bundesregierung mit der Entscheidung den europarechtlichen Vorgaben nach. Im März hatte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in seinem Schlussantrag festgestellt, dass die Betreiber öffentlicher WLAN-Netze nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden können. Damit steht die deutsche Sonderregelung der Störerhaftung auch im Grundsatz zur Disposition.

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