Markus Söder in den Knast?

Foto: Thorben Engert / pixelio.de

Der Streit um Diesel-Fahrverbote erreicht jetzt auch die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Sie verhandeln ab morgen (03.09.19), ob gegen Politiker auch eine Erzwingungshaft angeordnet werden kann.

 

 

Konkret geht es darum, ob die bayerische Landesregierung des Ministerpräsidenten Markus Söder zur Durchsetzung eines Gerichtsurteils zum Luftreinhalteplan in München gezwungen werden kann.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte dem EuGH im November vergangenen Jahres die brisante Frage vorgelegt, „ob die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) beantragte Anordnung einer Zwangshaft gegenüber staatlichen Amtsträgern zur Durchsetzung einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung unionsrechtlich möglich beziehungsweise geboten ist“.
Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts München, wonach Diesel-Fahrverbote in den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt aufgenommen werden sollen. Weil diese Vorgabe nicht umgesetzt wurde, verhängte das Gericht bereits Zwangsgelder gegen den Freistaat. Weil das aber nichts nutzte, beantragte die DUH schließlich die Anordnung von Zwangshaft gegen die Verantwortlichen.

Der Antrag landete vor dem VGH München, der das Verfahren aussetzte und den EuGH in Luxemburg anrief. Die Verwaltungsrichter ließen in ihrem Vorlagebeschluss jedoch keinen Zweifel daran, was sie grundsätzlich vom Verhalten der Landesregierung halten: „Die vorliegend zu verzeichnende gezielte Missachtung rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen durch die vollziehende Gewalt kann nicht hingenommen werden.“

Dass sie den EuGH anriefen, begründeten die Verwaltungsrichter damit, dass das deutsche Recht die gerichtliche Verhängung von Zwangshaft gegenüber Amtsträgern nicht vorsehe. Ausdrücklich verweisen sie zudem auf ein EuGH-Urteil, wonach die Gerichte der EU-Staaten verpflichtet seien, gegenüber der nationalen Behörde „jede erforderliche Maßnahme zu erlassen“, um die Einhaltung der europäischen Luftreinhalterichtlinie sicherzustellen. Ob dies auch die Anordnung von Zwangshaft umfasse, wenn Zwangsgelder zuvor fruchtlos waren und auch künftig keinen Erfolg versprächen, sei unklar.

Die Deutsche Umwelthilfe sagt, diese Entscheidung sei für den Fortbestand des Rechtsstaats von elementarer Bedeutung. Natürlich käme kein deutsche Politiker ins Gefängnis. Wer mit Haft bedroht sei, habe den Schlüssel für seine Handschellen in der Hosentasche. Er müsse nur die Regelung unterschreiben, zu der er gerichtlich gezwungen sei. Die EuGH-Entscheidung hat möglicherweise weitreichende Folgen, denn an dessen Urteil würden sich alle deutschen Verwaltungsgerichte orientieren. Allerdings ist Geduld vonnöten: Nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag wird das Urteil des Gerichtshofs erst in einigen Wochen erwartet.

 

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