Klare Regeln gegen Machtmissbrauch

 

Mit Netzwerken Dollars scheffeln (Foto: L. Hofschlaeger/pixelio.de)

 

Amerikaner sind Genies, wenn es um das Entwickeln von Geschäftsmodellen geht, bei denen man selber nicht viel tun muss außer Dollars einzusammeln. Es wird nichts mehr physisch produziert, sondern nur vermittelt, und der Kunde hat nicht nur die eigentliche Arbeit, sondern gibt auch noch seine persönlichen Daten preis. So ist Uber zum größten Transportunternehmen der Welt aufgestiegen, ohne ein einziges Fahrzeug zu besitzen, AIRbnb zum größten Beherbergungsunternehmen der Welt, ohne ein einziges Bett zu besitzen. Ermöglicht werden solche Geschäftsmodelle durch die weltweite Vernetzung. So wird schnell eine kritische Masse erreicht, die für den Geschäftserfolg entscheidend ist.

Plattformökonomie nennt man so etwas, und die wirft eine Menge wettbewerbs- und datenschutzrechlicher Fragen auf. Vor ziemlich genau einem Jahr hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eine zwölfköpfige Expertenkommission eingesetzt, die Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des europäischen Wettbewerbsrechts, 4.0 genannt, angesichts der rasanten Digitalisierung der Wirtschaft erarbeiten sollte.

Die neue Datenökonomie, die Verbreitung von so genannten plattformbasierten Geschäftsmodellen und die wachsende Bedeutung marktübergreifender digitaler Ökosysteme sind die „game changer“ der digitalen Ökonomie. Ein Charakteristikum der digitalen Ökonomie ist das Zusammenspiel dieser verschiedenen Aspekte in einem Prozess, der zur Entstehung neuer Machtpositionen, zu deren ständiger Verstärkung und zu einer Fähigkeit der Ausdehnung von Machtpositionen über herkömmliche Marktgrenzen hinaus führen kann.

ZEW-Präsident Achim Wambach (Foto: ZEW)

Der Präsident des Wirtschaftsforschungsinstituts ZEW in Mannheim und Ko-Vorsitzende dieser Expertenkommission Wettbewerbsrecht 4.0, Professor Achim Wambach, hat jetzt klare Regelungen mit Blick auf digitale Plattformen gefordert, die den Markt beherrschen. Das geht aus dem Abschlussbericht hervor, den die Expertenkommission Wettbewerbsrecht 4.0 heute (09.09.2019) Peter Altmaier übergeben hat.

„Wir brauchen Regeln für marktmächtige Plattformen. Selbstbegünstigung sollte für solche Plattformen verboten werden. Diese Plattformen sollten außerdem verpflichtet werden, Nutzer- und Nutzungsdaten in Echtzeit und in einem interoperablen Datenformat zur Portabilität bereit zu stellen“, sagt Achim Wambach laut Pressemitteilung des ZEW.

Nach Auffassung der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 müssen die praktische und tatsächliche Verfügungsgewalt der Konsumenten/-innen über ihre eigenen Daten verbessert, klare Verhaltensregeln für marktbeherrschende Plattformen eingeführt, die Rechtssicherheit für Kooperationen in der Digitalwirtschaft erhöht sowie die institutionelle Verknüpfung von Wettbewerbsrecht und sonstiger Digitalregulierung verstärkt werden.

„Digitale Plattformen sind Gatekeeper und Regelsetzer in der digitalen Ökonomie. Hat eine solche Plattform eine marktbeherrschende Stellung erlangt und profitiert in hohem Maße von positiven Netzwerkeffekten,so ist die Bestreitbarkeit dieser Machtposition deutlich reduziert“, heißt es in dem Abschlussbericht der Kommission. Mit anderen Worten: Nachahmern und Konkurrenten wird es nahezu unmöglich gemacht, im gleichen Markt als Wettbewerber aufzutreten. Continue reading „Klare Regeln gegen Machtmissbrauch“