Deutschland: Bald kaputt, aber schuldenfrei

Die Kritiker der Schuldenbremse erhalten Unterstützung von unerwarteter Seite. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) schlägt neuerdings vor, die im Grundgesetz verankerte Regel zu überarbeiten.

 

„Ziel der Schuldenbremse ist es, die Tragfähigkeit der deutschen Staatsfinanzen zu sichern. In ihrer aktuellen Ausgestaltung ist die Schuldenbremse allerdings starrer, als es für die Aufrechterhaltung der (Schulden-)Tragfähigkeit in Deutschland notwendig wäre“, heißt es in einem zwölfseitigen so genannten Policy Brief der so genannten Wirtschaftsweisen. „Vor dem Hintergrund der Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung der Schuldenbremse und der daraus resultierenden stärkeren fiskalpolitischen Einschränkungen im Anschluss an eine Notlage sollte eine Reform der Schuldenbremse in Betracht gezogen werden“, schlagen die Wirtschaftsprofessorinnen und -professoren Veronika Grimm, Ulrike Malmendier, Monika Schnitzer, Achim Truger und Martin Werding vor.

„Die Schuldenbremse, wie sie jetzt ist, ist zu starr“, sagt die Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, die Münchener Ökonomin Monika Schnitzer. „Wir wollen die Flexibilität erhöhen und Spielräume schaffen, sodass man zukunftsorientierte öffentliche Ausgaben tätigen kann, ohne dabei die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen auszuhöhlen.“ Die Schuldenbremse schreibt vor, dass die Länder in wirtschaftlich normalen Jahren ohne neue Kredite auskommen müssen, und dem Bund wird ein eine Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung zugestanden.

Unter Ökonomen ist man sich weitgehend einig: Diese Regelung ist viel zu unflexibel. Sie verhindert die Aufnahme dringend benötigter Kredite, um den klimagerechten Umbau des Landes, die Digitalisierung und die Instandhaltung der Infrastruktur nachhaltig anzugehen. Vor allem die SPD-Bundestagsfraktion dringt deshalb auf eine grundlegende Reform. Dass sie nun zumindest im Prinzip Rückendeckung vom Sachverständigenrat erhält, war angesichts früherer Stellungnahmen des Expertengremiums so nicht zu erwarten. „Allerdings verändert sich auch die Besetzung des Rats immer wieder“, heißt es in der Süddeutschen Zeitung.

„Eine pragmatische Reform könnte (…) die Flexibilität der Fiskalpolitik erhöhen, ohne die Stabilität zu gefährden“, schreiben die Wirtschaftsweisen in ihrem Policy Brief. Erstens sollte eine Übergangsphase in den Jahren unmittelbar nach einer Anwendung der Ausnahmeklausel der Schuldenbremse eingeführt werden. In dieser Phase dürfte die zulässige Neuverschuldung weiterhin über der normalen Regelgrenze liegen, müsste aber stetig reduziert werden.

Unmittelbar nach Ende des Jahres, für das eine Notlage festgestellt wurde, gelten nämlich wieder die alten Regelgrenzen, wenn nicht erneut die Notlage ausgerufen werden kann. Dies ist jedoch nur möglich, wenn es weiterhin eine erhebliche Belastung des Bundeshaushalts durch die Krisensituation gibt. „Krisen haben jedoch oft auch dann noch spürbare Auswirkungen, wenn ihre primäre Ursache bereits überwunden ist. Der zur Einhaltung der Schuldenbremse notwendige Konsolidierungsbedarf könnte für eine noch schwächelnde Wirtschaft unnötig starke, negative Impulse setzen“, zitieren sich die Wirtschaftsweisen selbst aus ihrem Jahresgutachten von 2021. Zudem bestünde ein wichtiges Instrument der Krisenbekämpfung darin, Erwartungen zu stabilisieren und wirtschaftlichen Akteuren Planungssicherheit zu geben. „Dazu können auch nach dem unmittelbaren makroökonomischen Schock fiskalische Spielräume nötig sein“, argumentieren die Fünf Weisen.

Als zweites schlagen die Sachverständigen vor, die starre Bremsregel von 0,35 Prozent des BIP flexibler zu gestalten – und zwar nicht willkürlich, sondern immer in Relation zum Gesamtschuldenstand. „Die Regelgrenze könnte so ausgestaltet werden, dass bei geringerer Schuldenstandsquote höhere strukturelle Defizite als bisher, bei höherer Schuldenstandsquote weiterhin nur die bisherigen Defizite zulässig sind“. So sollte der Bund die Regelgrenze anheben dürfen, wenn die Staatsschuldenquote insgesamt vergleichsweise niedrig ist. Machen die Gesamtverbindlichkeiten gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) weniger als 60 Prozent aus, soll die Neuverschuldungsgrenze statt bei 0,35 bei einem Prozent des BIP liegen dürfen. Bei Quoten zwischen 60 und 90 Prozent wären 0,5 Prozent erlaubt.

Laut Statistischem Bundesamt lag die Gesamtverschuldung im vergangenen Jahr bei 64,4 Prozent des BIP. Damit wäre – übrigens auch nach EU-konformen Regeln – eine Nettoneuverschuldung von einem Prozent des BIP möglich, als fast eine Verdreifachung des möglichen Spielraums für kreditfinanzierte Investitionen. Kommentar eines Lesers der Süddeutschen Zeitung: „Na – das war jetzt aber mal eine schwere Geburt, die Einsicht, dass es keinen Sinn macht, den Kindern einen schuldenfreien Haushalt aber ein kaputtes Land zu hinterlassen.“

 

Eine Fehlkonstruktion rächt sich

„Schuldenbremse reformieren, Transformation beschleunigen“ – so überschreiben die Forscher des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler Stiftung ihren wirtschaftspolitischen Ausblick auf das Jahr 2004.

Für die Düsseldorfer Forscherinnen und Forscher Sebastian Dullien, Tom Bauermann, Lukas Endres, Alexander Herzog-Stein, Katja Rietzler und Silke Tober ist klar: „Deutschland erlebt derzeit einen immensen Verlust an wirtschaftlichem Wohlstand.“ Auf ein Jahr ohne Wirtschaftswachstum drohe erneut eine leichte Schrumpfung der Wirtschaft, so die IMK-Forscher. Die jährliche Wirtschaftsleistung (das Bruttoinlandsprodukt BIP) könnte damit Ende 2024 noch auf ähnlichem Niveau liegen wie unmittelbar vor dem Ausbruch der Coronakrise. Damit hätte Deutschland seit 2019 fünf Jahre, also ein halbes verlorenes Jahrzehnt erlebt.

Der Verlust an wirtschaftlichem Wohlstand sei dabei immens: Ende 2023 lag die Wirtschaftsleistung etwa um vier Prozent niedriger als von der Bundesregierung noch unmittelbar vor dem russischen Überfall auf die Ukraine vorhergesagt. Trifft die IMK-Prognose für 2024 zu, so wäre die Wirtschaftsleistung in diesem Jahr sogar rund fünf Prozent niedriger als von der Bundesregierung damals erwartet.

Ursächlich für die maue wirtschaftliche Situation war der durch die russische Invasion 2022 in der Ukraine ausgelöste Energie- und Nahrungsmittelpreisschock, schreiben die IMK-Forscher. Neben der konjunkturellen Belastung stellt der Energiepreisschock allerdings auch eine strukturelle Belastung für die deutsche Wirtschaft dar, heißt es weiter. Deutschland hat sich bekanntlich vorgenommen, bis zum Jahr 2045 CO2-neutral zu werden. Dabei sollte Erdgas beim Dekarbonisierungsprozess die Rolle einer Brückentechnologie spielen. Für eine Übergangszeit hätte man in den neuen, auf Wasserstoff ausgerichteten Anlagen mit Erdgas erzeugten Wasserstoff verwenden können. In anderen Produktionsprozessen wäre die plausible Dekarbonisierungsstrategie eine Umstellung von fossilen Energieträgern auf Strom gewesen.

Der Ukrainekrieg hat diese Strategie massiv erschwert. Erdgas und Strom sind deutlich teurer geworden, was viele industrielle Dekarbonisierungsprojekte gefährdet. Zudem hat der Energiepreisschock gezeigt, wie verletzlich viele Haushalte in Deutschland gegenüber steigenden Energiepreisen sind, und welche Auswirkungen rapide steigende Energiepreise auf die gesamtwirtschaftliche Stabilität haben können.

Dies sehen die IMK-Forscher als besonders wichtig in der Diskussion um die Dekarbonisierung des Gebäude- und Verkehrssektors an. Denn jüngere Studien kommen zu dem Ergebnis, dass ein Erreichen der CO2-Ziele für den Gebäudesektor in erster Linie über steigende CO2-Preise sehr schnell zu sehr hohen Belastungen für die Haushalte führen könnte, wenn der höhere CO2-Preis nicht durch andere Maßnahmen flankiert wird.

Bis in den November 2023 hinein hätte man vor diesem Hintergrund sagen können, dass die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung – wenn auch mit einigen Abstrichen und einigen handwerklichen Schnitzern in der Umsetzung und Kommunikation wie bei dem Gebäudeenergiegesetz – ökonomisch betrachtet in die richtige Richtung ging. Ein Sondervermögen, also nichts anderes als Kreditermächtigungen, genannt „Klima- und Transformationsfonds“, sollte zur Finanzierung jahresübergreifender Transformationsprojekte wie etwa der Förderung energetischer Gebäudesanierung beitragen. Damit hätte man einerseits eine einigermaßen konjunkturgerechte Finanzpolitik betreiben, zum anderen wichtige Transformationsprojekte zu ermöglichen können.

Doch es kam bekanntlich anders: Das Bundesverfassungsgericht befand, man dürfe Kreditermächtigungen, die zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie gedacht waren, nicht einfach in einen Klima- und Transformationsfonds umwidmen. Darüber hinaus hatte das Urteil auch Folgen für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der nun ebenfalls nicht mehr genutzt werden kann.

Die im November hektisch verhängte Haushaltssperre und die wochenlangen Diskussionen um alle möglichen denkbaren Ausgabenkürzungen haben neben dem direkten negativen Effekt auf die Konjunktur zudem noch zu massiver Verunsicherung geführt. „Die Herausforderung der Wirtschaftspolitik ist nun zweierlei“, schreiben die IMK-Forscher: „Erstens muss verhindert werden, dass sich die Stagnationstendenzen der deutschen Wirtschaft 2024 fortsetzen und verhärten. Zweitens muss die Wirtschaftspolitik mittelfristig einen Rahmen schaffen und Maßnahmen ergreifen, so dass die anstehende Dekarbonisierung unter Erhalt des deutschen Wohlstands sozial abgefedert und politisch akzeptiert gelingen kann.“ Und obendrauf kommt noch, dass die über mehrere Jahrzehnte aufgelaufenen Lücken in der traditionellen Infrastruktur wie Schienen, Wasserwege, Brücken sowie Bildung geschlossen werden müssen, die trotz jahrelanger Debatten immer noch nicht effektiv angegangen worden sind.

Mit anderen Worten: Die deutsche Finanzpolitik steht vor einem riesigen Berg von Herausforderungen. Sie muss die Infrastruktur modernisieren und die Transformation der deutschen Wirtschaft hin zur Klimaneutralität vorantreiben. Gleichzeitig ist sie seit nunmehr vier Jahren im Dauerkrisenmodus. Die aktuelle Situation führt deshalb nach Ansicht der IMK-Forscher „mehrere Schwächen der Schuldenbremse deutlich vor Augen.“ In den Jahren vor der Corona-Krise spielte sie wegen der guten Konjunktur nie eine Rolle, in den akuten Krisen wurde sie ausgesetzt.

Doch je länger die Krisen und ihre Wirkungen andauern, umso schwieriger und umstrittener wird der Rückgriff auf die Notlagenregelung. „An dieser Stelle weist die Schuldenbremse einen schweren Konstruktionsfehler auf“, schreiben die IMK-Forscher. „Sie erlaubt keinen schrittweisen Übergang zur sogenannten „Normallage“. Solche Übergangsfristen, die auch bei der Einführung der Schuldenbremse galten, ermöglichen einen schrittweisen Abbau bestehender struktureller Defizite und wurden wiederholt von verschiedener Seite vorgeschlagen. Dies wäre auch im Einklang mit den europäischen Regeln. Eine Ergänzung der Schuldenbremse um diese Möglichkeit wäre eine Mindestvoraussetzung für einen konjunkturverträglichen Ausstieg aus dem Krisenmodus“, schreiben die Forscher.

Klima, Infrastruktur, Bildung: Alle drei Bereiche erfordern nach Berechnungen von Forschern Investitionen in der Größenordnung von jeweils mehreren hundert Milliarden Euro in den nächsten Jahren – wohlgemerkt: Investitionen, die allerdings wegen der Schuldenbremse kaum zu finanzieren sind. Dabei kämen die notwendigen Investitionen nicht nur den heutigen Generationen zugute, schreiben die IMK-Forscher. Sie schlagen deshalb vor, investive Ausgaben aus der Schuldenbremse herauszunehmen. Eine solche „goldene Regel“ würde eine Verstetigung öffentlicher Investitionen ermöglichen und gleichzeitig eine Überschuldung vermeiden. „Die Wirtschaftspolitik sollte sich zeitnah für eine solche Reform einsetzen“, heißt es in dem IMK-Report. Indes: „Leider scheinen die politischen Mehrheiten für eine derartige First-Best-Reform in absehbarer Zeit nicht gegeben.“

Die kompletten 28 Seiten des IMK-Reports kann man hier herunterladen:  https://www.imk-boeckler.de/fpdf/HBS-008771/p_imk_report_187_2024.pdf 

 

Stabilitätsanker oder Investitionsblocker?

Eine Fußfessel, gesehen im Kriminalpanoptikum Aschersleben (Harz) Foto: Peter Reinäcker / pixelio.de

 

Deutsche Volkswirte sind gespalten beim Bundeshaushalt und der Schuldenbremse. 48 Prozent der Befragten sind dafür, im Haushalt 2024 vorrangig Ausgaben zu kürzen. 38 Prozent sehen einen Anstieg der Neuverschuldung als primären Weg, um dem Haushalt 2024 mehr Geld zuzuführen.

 

 

Das ist ein Ergebnis des Ökonomenpanels, bei dem das Münchener ifo Institut zusammen mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) Ökonominnen und Ökonomen an deutschen Universitäten befragt, und an dem sich 187 VWL-Professorinnen und Professoren vom 28. November bis zum 5. Dezember beteiligt haben.  „Die bestehende und eine reformierte, investitionsbasierte Schuldenbremse erhalten ähnlich viel Unterstützung. Einig sind sich die Befragten darin, dass die Schuldenbremse nicht ganz abgeschafft werden sollte“, sagt ifo-Präsident Clemens Fuest.

Zugleich gibt es eine größere Gruppe von Befragten, die statt Ausgabenkürzungen einen Anstieg der Neuverschuldung als Lösung für die Haushaltslücke im Jahr 2024 sehen: Rund 15 Prozent fordern eine Reform oder Abschaffung der Schuldenbremse, um so Freiraum für Mehrausgaben zu schaffen. Weitere 18 Prozent wollen Sondervermögen zu Klima und Infrastruktur in Grundgesetz verankern. 5 Prozent sprechen sich für ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse aus. Weitere 5 Prozent fordern Steuererhöhungen. Zudem wollen 7 Prozent andere Maßnahmen, vielfach eine Mischung aus Einsparungen und höheren Steuereinnahmen.

Rund zwei Drittel der Befragten im ifo Ökonomenpanel unterstützen das Vorgehen der Bundesregierung, für das Jahr 2023 rückwirkend eine Notlage zu beschließen und so die Schuldenbremse aussetzen. Dies sei der einzige Weg, um das Jahr kurzfristig mit einem verfassungsmäßigen Haushalt abzuschließen. Im Nachhinein könne man nicht mehr sparen. Alle Alternativen würden Unternehmen und Haushalte erheblich verunsichern und Klimaziele gefährden. 28 Prozent lehnen das Vorgehen ab.

Gespalten sind die Professorinnen und Professoren über die Zukunft der Schuldenbremse: 48 Prozent wollen die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form erhalten. 44 Prozent wollen sie erhalten, aber reformieren, und ganze sechs Prozent wollen sie gänzlich abschaffen.

Mehr Details zu Umfrage hat das Ifo-Institut hier veröffentlicht.

Schuldenbremse verfassungswidrig

Foto: Torsten Bogdenand / pixelio.de

Ja Leute, das hört sich erstmal völlig verrückt an. Wie kann etwas, was in der Verfassung steht, verfassungswidrig sein? Nun, wenn man sich die beiden Grundgesetz-Artikel anschaut, die sich auf die Schuldenbremse beziehen, dann kommen – mir zumindest – erhebliche Zweifel, ob das überhaupt in der gegenwärtigen Form in ein Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gehört. 

In Artikel 109 unserer Verfassung heißt es: „Die nähere Ausgestaltung regelt für den Haushalt des Bundes Artikel 115 mit der Maßgabe, dass Satz 1 entsprochen ist, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten.“ Und in dem besagten Artikel 115 GG heißt es: „Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten.“

Mit anderen Worten: Die Nettoneuverschuldung des Bundes darf nur einem Bruchteil der jährlichen Leistung unserer Wirtschaft entsprechen. Starre Regel: 0,35 Prozent – was immer auch um uns herum geschieht.

Das wirft Fragen auf. Wer hat da 0,35 Prozent Nettoneuverschuldung bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt in die Verfassung reingeschrieben? Warum nicht 0,2 Prozent? Oder 0,95 Prozent? Völlig willkürliche Zahlen, aus dem Augenblick geboren, der wirtschaftlichen Situation oder den damals gerade herrschenden politischen Mehrheiten geschuldet – gerne ja. Aber es bleiben Zahlen, die nicht in ein Grundgesetz gehören.

Ich bin kein Jurist und erst recht kein Staatsrechtler. Aber warum darf ein Parlament so eine willkürlich gewählte Zahl in eine Verfassung hineinschreiben? Eine Verfassung, die den Bestand der Bundesrepublik Deutschland auf ewig garantieren soll! Ich glaube, in unser Grundgesetz gehören keine willkürlich ausgesuchten Zahlen oder Prozentsätze. Die in Artikel 109 und 115 genannten Regeln zur Schuldenaufnahme des Staates sind – völlig verrückt – in sich verfassungswidrig, weil sie dort nicht hingehören.

Übrigens: Erinnert sich noch jemand an die sogenannten Maastricht- oder auch Konvergenzkriterien, die seinerzeit jedes EU-Land erfüllen musste, um Mitglied der Europäischen Währungsunion werden zu können? Richtig, da ging es um Inflation, Wechselkurse, Zinsen und – Schulden. So soll die Gesamtverschuldung eines Euro-Landes möglichst nicht mehr als 60 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung (BIP) betragen, und die jährliche Nettoneuverschuldung nicht höher sein als drei Prozent des BIP. Richtig gelesen: 3,0 Prozent und nicht 0,35 Prozent – fast zehn mal so viel wie wir uns ohne Not als Fessel ins Grundgesetz schreiben! Aber wir Deutschen sind halt besonders gründlich – besonders beim Kaputtsparen von Infrastruktur und beim Anlegen von idiotischen Fußfesseln.

 

 

Ökonomen: Corona-Hilfen reichen nicht

 

Foto: Christian Daum/pixelio.de

Eine Gruppe von prominenten Wirtschaftswissenschaftlern unterstützt das Paket der Koalition mit Hilfen für die Wirtschaft in der Corona-Krise. Gleichzeitig jedoch fordern sie die Regierung auf, mehr zu tun. Es seien bereits jetzt weitergehende Schritte erforderlich, heißt es in einem 15seitigen Papier, das sieben Volkswirte heute (11.03.2020) veröffentlicht haben.

„Wenn erforderlich, muss zur Behebung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise von der Schwarzen Null im Staatshaushalt abgewichen werden, und es sind die Spielräume zu nutzen, die die Schuldenbremse bietet“, schreiben die Autoren. Verfasst haben die Studie der frühere Wirtschaftsweise Peter Bofinger, der Wissenschaftliche Direktor des IMK Sebastian Dullien, der Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft Gabriel Felbermayr, ifo-Präsident Clemens Fuest, IW-Direktor Michael Hüther, der Düsseldorfer Wirtschaftsprofessor Jens Südekum und die Präsidentin des Center for European Policy Research (CEPR), Beatrice Weder di Mauro.

Ausdrücklich loben die Ökonomen die vom Koalitionsausschuss beschlossenen Maßnahmen zur Erleichterung beim Zugang zu Kurzarbeitergeld und damit verbundene Erstattungen der Sozialbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit. Diese Maßnahmen unterstützten die Unternehmen, Beschäftigte zu halten und begrenzten damit schädliche indirekte Wirkungen auf den Konsum. Gelänge es, Unternehmenspleiten und Entlassungen so zu verhindern, sei die Chance gut, dass sich die Konjunktur nach Abflauen der Infektionswelle schnell wieder fange und ausgefallene Produktion nachgeholt werde.

Dafür müsse allerdings alles getan werden, um Liquiditätsengpässe bei Unternehmen zu vermeiden, die entweder Umsatzeinbrüche erleiden oder durch fehlende Teile Produktionsunterbrechungen hinnehmen müssen. Geeignete Instrumente dafür seien die generelle zinsfreie Stundung von Voraus- und Nachzahlungen bei Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer. Außerdem empfehlen die Ökonomen verbesserte Abschreibungsbedingungen, die großzügige Gewährung des Investitionsabzugs und eine großzügigere Gestaltung des steuerlichen Verlustrücktrags.

Auch das Vorziehen der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags auf den 1. Juli wäre allein aus psychologischen Gründen zu begrüßen, schreiben die Autoren. Sie erhöhe unmittelbar die verfügbaren Einkommen weiter Teile der Bevölkerung. Dies könne zu relativ geringen Kosten das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Politik und in eine rasche wirtschaftliche Belebung nach dem Abflauen der Krise stärken. Continue reading „Ökonomen: Corona-Hilfen reichen nicht“

Raus aus der Schnarchphase

Foto: Frank Ulbricht / pixelio.de

Das ist schon ein recht ungewöhnlicher Schulterschluss, doch diesmal sind sich Arbeitgeber und Gewerkschaften einig: Die Regierung macht nach ihrer Auffassung zu wenig für die Zukunft. Sie fordern vehement mehr Investitionen in Infrastruktur und Bildung. Die Frage ist nur, ob die Öffentliche Hand überhaupt noch das nötige Personal hat, um das Geld für Zukunftsinvestitionen sinnvoll auszugeben. 

Deutschland sollte in den nächsten zehn Jahren zusätzlich mehr als 450 Milliarden Euro investieren, um seine Infrastruktur und sein Bildungssystem zu modernisieren, fordern Arbeitgeber und der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB seit dem heutigen Montag (18.11.2019) in seltener Einigkeit. Die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse stellen sie dabei ebenso in Frage wie die noch auf Jahre von der Regierung angestrebte Schwarze Null im Haushalt. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Olaf Scholz bleiben allerdings stur. Sie sagen, die Investitionen lägen bereits auf Rekordniveau.

„Deutschland muss aus der Schnarchphase rauskommen“, sagte der Präsident des Industrieverbandes BDI, Dieter Kempf, in Berlin. Es müsse ganz neu gedacht und diskutiert werden. Es gebe die echte Sorge, dass die Regierung zu wenig mache. Der Vorsitzende des DGB, Reiner Hoffmann, erwartet, dass die große Koalition dazu in der zweiten Hälfte ihrer Amtszeit dazu klare Ansagen macht. Beide verwiesen darauf, dass es für große Bauvorhaben eine effizientere Planung und schnellere Genehmigungsverfahren geben müsse.

Merkel verteidigte die Schwarze Null, obwohl Deutschland zuletzt nur knapp an einer Rezession vorbeigeschrammt ist. Finanzminister Scholz sagte, in den nächsten zehn Jahren seien Investitionen von zusammen weit über 400 Milliarden Euro geplant. Das Klimaschutzpaket bringe weitere 150 Milliarden Euro. Deshalb sehe er die Forderungen von Gewerkschaften und Industrie eher als Unterstützung seiner ohnehin schon expansiven Finanzpolitik.

Sebastian Dullien, der Direktor des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans Böckler-Stiftung, ist überzeugt, dass der Staat ganze zwei Jahrzehnte zu wenig investiert hat. Im nächsten Jahrzehnt müssten 138 Milliarden Euro eingesetzt werden, um den Investitionsstau der oft klammen Kommunen abzubauen – eine Summe, die auch der Deutsche Städtetag und die staatliche Förderbank KfW errechnet haben. Weiterhin müssten 110 Milliarden in den Bildungsbereich fließen, 75 Milliarden zur Förderung einer CO2-neutraleren Wirtschaft eingesetzt und 60 Milliarden in die Deutsche Bahn investiert werden. Jeweils 20 Milliarden empfiehlt der Experte für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, von Fernstraßen und der Breitband-Infrastruktur. Und mit 15 Milliarden müsste der Wohnungsbau angeschoben werden.

Der Direktor des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln, Michael Hüther, kritisierte wieder einmal die Schuldenbremse als reformbedürftig, weil sie zu wenig flexibel sei. Die Regelung ist nach der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008/09 eingeführt worden, als Deutschland noch deutlich höhere Verbindlichkeiten hatte. Hüther sagte, viele Studien sprächen dafür, dass die Zinsen auf lange Sicht niedrig blieben, was für kreditfinanzierte Investitionen spreche. Weil Bundesanleihen als sehr sicher gelten und daher bei Investoren besonders begehrt sind, verdient der Staat momentan sogar Geld beim Schuldenmachen.

Auch die Bauindustrie ist unzufrieden mit der großen Koalition. Sie fordert konstante Infrastrukturmodernisierungen, damit die Firmen vernünftig planen und ihre Kapazitäten aufstocken könnten. Gleichzeitig müsse mehr getan werden, um die Akzeptanz von Großprojekten zu steigern. BDI-Präsident Kempf ergänzte, der Staat müsse dort aktiv sein, wo es sich für Firmen nicht lohne – und effizienter werden. Beim Breitbandausbau seien zum Beispiel von Fördermitteln in Höhe von 4,5 Milliarden Euro gerade einmal drei Prozent auch abgerufen worden.

Das ist auch die Crux bei allen Forderungen nach mehr Zukunftsinvestitionen: Oft werden sie nicht nur durch die Bürokratie oder den Widerstand von Bürgerinitiativen behindert und verzögert, sondern auch durch mangelnde Planungskapazitäten bei Bund, Ländern und Gemeinden.

Oder anders: Die bereits genehmigten Gelder können nicht sinnvoll eingesetzt und ausgegeben werden, weil das Personal für Planung, Projektmanagement und Kontrolle fehlt. Rund 19,2 Milliarden Euro hat der Bund aus dem Haushaltsjahr 2018 in den laufenden Haushalt übertragen müssen, weil sie nicht abgerufen und verbraucht werden konnten. Nicht das Geld ist also oft das Problem bei den Investitionen, sondern der schleppende Abfluss. Jetzt rächt sich, dass die Öffentliche Hand jahrzehntelang massiv Personal abgebaut hat – nicht nur bei Lehrern und Polizei, sondern auch bei Planern und Ingenieuren.

 

Geld ist da – doch nichts passiert

Foto: © Bund der Steuerzahler Deutschland e.V

Die deutsche Wirtschaft im Abschwung – was kann die Politik tun? Einige Ökonomen fordern: Es müsse mehr investiert werden. Die schwarze Null sei nicht haltbar. Finanzminister Olaf Scholz hält dagegen: Es ist genug Geld für Investitionen da – nur wird es nicht abgerufen.

 

 

Wer in Berlin Steglitz an der Lepsiusstraße 110 vorbeikommt, kann dort die Schuldenuhr am Eingang der Zentrale des Bundes der Steuerzahler beobachten – die seit der Jahreswende 2017/2018 erstmals nach vielen Jahren rückwärts läuft. Es ist auch ziemlich klar, woran das liegt: Seit Jahren profitiert die Öffentliche Hand von sprudelnden Steuerquellen, die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank bringt enorme Zinsersparnisse, und schließlich zeigt die Schuldenbremse ihre Wirkung. Zudem weigert sich Finanzminister Olaf Scholz beharrlich, ein Markenzeichen seines Amtsvorgängers Wolfgang Schäuble über Bord zu werfen: Er hält eisern an der Schwarzen Null fest, obwohl immer mehr Experten das für ökonomischen Unsinn halten.

Die Schuldenbremse soll Politiker disziplinieren und die Belastung künftiger Generationen reduzieren. Sie geht auf eine Regelung der deutschen Föderalismuskommission aus dem Jahr 2009 zurück, die dem Bund und den Ländern beginnend mit dem Jahr 2011 verbindliche Ziele für die Absenkung der Haushaltsdefizite machte. Die Nettokreditaufnahme des Bundes durfte ab 2016 maximal 0,35 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt BIP) betragen. Die Länder dürfen ab 2020 überhaupt keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Der Bund hat diese Vorgaben bereits im Jahr 2014 erreicht und die Nettokreditaufnahme auf null gesenkt. Continue reading „Geld ist da – doch nichts passiert“

Schwarze Null spaltet Ökonomenzunft

Foto: Frank Ulbricht / pixelio.de

Ökonomen an deutschsprachigen Universitäten befürworten mehrheitlich die Schuldenbremse, die die Kreditaufnahme durch den Staat begrenzt. Daran ändern auch historisch niedrige Zinsen sowie Forderungen nach höheren Investitionen in die Infrastruktur und in den Klimaschutz nichts. Ob die Politiker allerdings eisern an der „schwarzen Null“ festhalten sollen, ist äußerst umstritten. Das zeigt eine Befragung von ifo Institut und der „Frankfurter Allgemeinen“, auf die rund 120 Wirtschaftsprofessoren geantwortet haben.

„In der öffentlichen Debatte ist der Eindruck entstanden, dass die Ökonomen die Schuldenbremse loswerden wollen. Unsere Ergebnisse bestätigen das nicht“, sagt Niklas Potrafke, Leiter des ifo Zentrums für öffentliche Finanzen und politische Ökonomie laut Pressemitteilung des Ifo-Instituts. Man dürfe die Schuldenbremse auch nicht für fehlende öffentliche Investitionen verantwortlich machen. „Fehlende öffentliche Investitionen haben andere Ursachen als die Schuldenbremse“, sagt Clemens Fuest, Präsident am ifo Institut.

Für die Länder sind ausgeglichene Haushalte vorgeschrieben; für den Bund ist in normalen Zeiten ein Defizit in Höhe von 0,35 Prozent vom nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) erlaubt, also rund zwölf Milliarden Euro, in schlechten Zeiten noch etwas mehr. Politiker sollen so besser mit den begrenzten Mitteln haushalten und in Abschwüngen trotzdem einen Spielraum für konjunkturstabilisierende Impulse haben. 64 Professoren rieten dazu, die Schuldenbremse grundsätzlich beizubehalten. Nur eine Minderheit von 31 Professoren will die Regelung abschaffen, Smit „Teils-teils“ antworteten 17.

Eine absolute Mehrheit von 52 Prozent ist überzeugt, dass der Rückgang der Staatsverschuldung in den vergangenen Jahren ohne die Schuldenbremse signifikant geringer ausgefallen wäre. Die größte Übereinstimmung gibt es in der Frage, ob die Schuldenbremse für Maßnahmen des Klimaschutzes aufgehoben werden sollte. Nur 24 Prozent der teilnehmenden Ökonomen halten das für gerechtfertigt. Zwei Drittel sind dagegen.

Die Auswirkungen der Schuldenbremse auf öffentliche Investitionen sind hingegen umstritten. 37 Prozent der Ökonomen glauben, dass die Schuldenbremse im wahrsten Sinne des Wortes bremst, also zukunftsgerichteten Staatsausgaben im Wege steht. 41 Prozent teilen diese Bedenken nicht, 18 Prozent sind unentschieden. Vor allem aber die Frage der „schwarzen Null“ spaltet die deutsche Ökonomenzunft. Die teilnehmenden Professoren beurteilen dieses strenge Haushalten mehrheitlich skeptisch. 48 Prozent sind dagegen, nur 34 Prozent sind dafür, die „schwarze Null“ beizubehalten, 18 Prozent wollen sich nicht festlegen. Continue reading „Schwarze Null spaltet Ökonomenzunft“

Schuldenbremse – ökonomischer Unfug?

IW-Direktor Michael Hüther
IW-Direktor Michael Hüther (Foto: IW)

Die Schuldenbremse ist in die Jahre gekommen: In Zeiten niedriger Zinsen und eines großen Investitionsbedarfs nimmt sie der Politik die nötigen Spielräume, ist Michael Hüther überzeugt. Der Direktor des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) glaubt: „Wir haben uns eingemauert.“ Doch wie kommt man aus dem selbstgewählten Gefängnis heraus?
 
 
 
Die Schuldenbremse stammt aus der Zeit großer Haushaltsnot: Vor zehn Jahren kletterte der gesamtstaatliche Schuldenstand auf 80 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und damit deutlich über die Maastricht-Grenze von 60 Prozent. Die Schuldenbremse sollte beitragen, die Handlungsfähigkeit des Staates langfristig zu sichern. Seitdem ist die selbst auferlegte Grenze in der Verfassung verankert. Michael Hüther bezeichnet sie als „wertvolles polit-ökonomisches Konzept, wenn man davon überzeugt ist, dass Parlamentarier nur kurzfristig denken können und in der Folge künftige Generationen zwangsläufig ausgebeutet werden.“

Tatsächlich haben in den zurückliegenden 50 Jahren Regierungen zur Haushaltssanierung oft genug in die Ausgabenstrukturen eingegriffen, auch wenn es dabei bisweilen zu heftigen . Verteilungskonflikten kam. Inzwischen steht der Bundeshaushalt jedoch nicht mehr auf tönernen Füßen, sondern auf einem soliden Fundament. Seit sieben Jahren schrumpft die Schuldenlast des Staates, sie hat inzwischen annähernd die Maastricht-Grenze erreicht. Die Schuldenbremse wirkt nun wie ein Relikt: Sie bremst Investitionen und mögliche Steuersenkungen. „Die Verteufelung der Schulden ist nicht mehr zeitgemäß,“ sagt IW-Direktor Hüther. Continue reading „Schuldenbremse – ökonomischer Unfug?“