Drohnen – Fluch oder Segen?

Foto: Reiner Land / pixelio.de
Foto: Reiner Land / pixelio.de

Glaubt man dem IT-Branchenverband Bitkom, dann hat bald jeder Feld-, Wald- und Wiesenfotograf eine Drohne und macht damit spektakuläre Bilder aus der Luft. Fast neun von zehn Drohnenbesitzern oder am Kauf Interessierten möchten ihre Drohne für Fotografie- und Videoaufnahmen von Landschaft und Natur nutzen.

 

58 Prozent wollen gerne Orte, die man sonst nicht zu sehen bekommt, mit ihrer Drohne überfliegen und fotografieren und 44 Prozent würden gerne ihre sportlichen Aktivitäten per Drohnenaufnahme festhalten, zeigt eine Umfrage im Auftrag des Bitkom unter gut 1.000 Bundesbürgern ab 14 Jahren.

Nach Industrie und Profi-Fotografen entdecken nun auch zunehmend die Verbraucher den Reiz von fliegenden Kameras. Luftaufnahmen waren noch nie so günstig und einfach zu bekommen. Laut Bundesverkehrsministerium gibt es derzeit rund 500.000 private Drohnen. Zehn Prozent der Befragten planen laut Umfrage derzeit den Kauf oder haben Interesse am Kauf eines unbemannten Luftfahrzeugs.

Allerdings hält jeder zweite Befragte die Dinger noch für zu teuer, und jeder Vierte sorgt sich vor Überregulierung des Drohneneinsatzes und schreckt deshalb vor einem Kauf zurück. Bei der Nutzung der Drohne gibt es einige Regeln zu beachten. „Grundsätzlich haftet der Führer der Drohne, wenn bei einem Flug Schäden verursacht werden“, schreibt der IT-Verband. „Wer eine Drohne steigen lassen möchte, sollte sich vorab gründlich informieren, ob und unter welchen Bedingungen die Nutzung erlaubt ist.“

Bundeskabinett und Bundesrat haben vor wenigen Wochen für die unbemannten Flugobjekte strengere Vorschriften beschlossen. Die Verordnung enthält unter anderem eine Kennzeichnungspflicht mit einer Plakette mit Namen und Adresse für Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm sowie den „Führerschein“ für größere Drohnen ab zwei Kilogramm Gewicht. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen soll kein Führerschein verlangt werden.

Über Industrieanlagen, Menschenansammlungen und über Autobahnen sowie an Flughäfen gilt für Drohnen ein Flugverbot. Die neue Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums kann man hier nachlesen. Und der SWR hat in seinem Wissenschaftsmagazin „Odysso“ dem Thema Drohnen eine ganze Sendung gewidmet – mit zwei Beiträgen von Sophie König.

Drohnen am Himmel

Auf der CeBIT in Hannover war es in diesem Jahr ein echter Hingucker: Ein kleiner Quadrokopter, der durch die Messehalle fliegt und 3D-Bilder an einen Monitor ausgibt. Auch Fernsehstationen beginnen, diese unbemannten Bildlieferanten zu nutzen, wie dieses Video zeigt:

Militärs setzen diese Dinger schon lange ein, die Polizei mittlerweile auch. Nützlich können sie auch im Zivil- und Katastrophenschutz sein, aber wie immer, sind auch ganz andere Szenarien denkbar – bis hin zum Überwachungsstaat. Die Dinger werden inzwischen immer billiger und werden bald für zivile Nutzer erschwinglich, und dann haben wir ein Heer von Freizeit-Paparazzis, denen die Provatspäre und der Datenschutz schnuppe ist. Da kommt eine dicke Diskussion auf uns zu: Wer darf diese Dinger nutzen – und wozu?