Raus aus der Trump-Zone!

Foto: Rolf Wenkel 2005

Wer im Internet surft, hinterlässt Spuren, die die Proivider gerne für ihre Zwecke verwerten. Die Unternehmen sitzen oft in den USA, und ihre Chefs haben bereitwillig für den Horrorclown im Weißen Haus gespendet. Höchste Zeit, sich unabhängiger von den US-Techs zu machen – und das geht!

 

„Augen auf und Berührungspunkte minimieren“ rät die Computer-Fachzeitschrift meines Vertrauens aus dem Heise-Verlag in Hannover. So verrät zum Beispiel kein Dienst mehr über Aktivitäten im Internet als das Domain Name System (DNS). Bevor ein Internet-Browser den Server kontaktiert, auf dem zum Beispiel mein Blog mmmblog.de zu finden ist, muss er erst mal dessen IP-Adresse mittels DNS erfragen. Diese Anfragen an einen sogenannten DNS-Resolver sind meist unverschlüsselt. Sie sind eine Datenspur, die Datensammlern das Leben sehr einfach macht. Wer zum Beispiel 8.8.8.8 als DNS-Resolver konfiguriert hat, verrät unfreiwillig Google sämtliche DNS-Anfragen. Stattdessen sollte man lieber einen datenschutzfreundlichen DNS-Resolver wählen, der in Europa steht. Die Zeitschrift c’t nennt Beispiele: quad9, DNS.SB, DNS0.EU und Digitalcourage. Die sollte man so eintragen, dass DNS-Anfragen verschlüsselt erfolgen. So minimiert man Datenspuren zusätzlich.

Ich habe es ausprobiert und DNS0.eu als neuen DNS-Resolver eingestellt. dns0.eu ist eine französische Non-Profit-Organisation, die 62 Server in 55 Rechenzentren betreibt, die in 27 europäischen Städten stehen. Und die sind durchaus flott: Die durchschnittliche Antwortzeit, bis der Browser die IP-Adresse geliefert bekommt, beträgt zwölf Millisekunden. So kann man für einen Windows-Browser zum Beispiel 193.110.81.0 als bevorzugten DNS-Server eintragen. Und wer es noch sicherer haben will, der setzt anstelle der Null in der IP-Adresse eine 9 ein, also 193.110.81.9, und kommt damit in den Genuss von „Zero – gehärtete Sicherheit für hochsensible Umgebungen“. So rühmt sich DSN0.eu mit „erhöhten Erkennungsraten  für bösartige Domains – insbesondere in der gefährlichen Frühphase – durch die Kombination von durch Menschen geprüften Bedrohungsinformationen mit fortschrittlicher Heuristik, die automatisch gefährliche Muster erkennt“.

Außerdem verspricht DNS0.eu  mit einer Eins statt der Neun am Ende der IP-Adresse ein Internet für Kids: „Machen Sie jedes Endgerät oder Netz in nur wenigen Sekunden für Kinder sicherer. Durch das Herausfiltern von Inhalten aus dem Internet, die für Kinder nicht geeignet sind, können Sie eine sichere Online-Umgebung für Kinder zu Hause, in der Schule und auch unterwegs schaffen“, heißt es auf der Webseite von DNS0.eu.

Allerdings ist es witzlos, DNS-Spuren verwischen zu wollen, aber gleichzeitig Google oder Bing als Suchmaschine zu nutzen. Und das womöglich noch mit einem aktiven Benutzerkonto bei Google oder Microsoft. Die Suchmaschinenbetreiber sammeln mit den Anfragen die Informationen, die sie direkt an ihre Anzeigenkunden verticken. DNS-Filter und Adblocker dämmen zwar diese Flut ein, aber besser wäre es, datensparsame Suchmaschinen zu nutzen. Ecosia.org zum Beispiel reicht Suchanfragen an Google oder Bing durch, nicht jedoch die Daten des Nutzers, und tut nach eigenen Angaben Gutes mit den Anzeigenerlösen. Ecosia spendet 80 Prozent seiner Erlöse für Baumpflanzungen und Klimaschutz. Auch startpage.de ist einen Versuch wert. Ihre Betreiber rühmen sich, schon „2006 die erste anonyme Suchmaschine der Welt entwickelt“ zu haben. Einfach mal ausprobieren!

 

 

Eine kleine Bildbetrachtung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das ist eine Zeichnung der Karikaturistin Ann Telnaes für die Washington Post. Der Amazon-Gründer und Eigentümer der Washington Post, Jeff Bezos, Marc Zuckerberg, Sam Altman von OpenAI und Patrik Soon-Shiong, Herausgeber der Los Angeles Times, fallen vor dem scheinbar allmächtigen Sektenführer auf die Knie und bringen ihre Opfergaben, eine Vertreterin des Disney-Konzerns wälzt sich vor Ehrfurcht gar im Staub. Dieses Bild ist nicht in der Washington Post erschienen, ihre Chefs haben das in vorauseilendem Gehorsam verhindert, worauf Ann Telnaes ihre Kündigung eingereicht hat.

Dieses Bild ist etwas älter, 93 Jahre, um genau zu sein. Es erschien als Titelbild der Arbeiter Illustrierten Zeitung AIZ in der Ausgabe Nr. 42 im Jahr 1932. Es ist eine Fotomontages des deutschen Grafikers Johann Herzfeld (1891 – 1968), der später noch rechtzeitig den Nazis entkam und sich seitdem John Heartfield nannte. Ein Exemplar dieses Titels hat es bis in die Fotosammlung des Metropolitan Museum of Modern Art geschafft. Manche Parallelen zur Gegenwart sind einfach gruselig, oder?

der-newstest.de

Screenshot der-newstest.de

 

 

Eine Binsenweisheit: Im Internet gibt es tonnenweise Falschnachrichten und als Nachrichten getarnte Werbung. Und es gibt Personen, die gezielt Lügen in Sozialen Medien verbreiten. Für den Umgang damit braucht man bestimmte Fähigkeiten. Lese ich gerade eine glaubwürdige Nachricht oder einen nachrichtlich aufgemachten Werbetext? Kann ich öffentliche und private Medien richtig einschätzen? Ein seriöser Test im Internet hilft weiter.

In einem digitalen Selbsttest auf der Seite „der-newstest.de“ kann Jeder seine eigenen Fähigkeiten im Umgang mit Nachrichten im Internet überprüfen. Dazu bekommt man Fragen in fünf verschiedenen Kategorien gestellt, etwa wie gut man sich auf Nachrichten-Webseiten und sozialen Medien zurechtfindet. Außerdem bekommt man Nachrichten und Behauptungen gezeigt, die man einschätzen oder bewerten soll. Ziel ist, auf die Fähigkeiten hinzuweisen, die man im Umgang mit Nachrichten braucht. Und: Menschen zu zeigen, in welchen Bereichen sie ihre Fähigkeiten noch verbessern können.

In jedem der fünf Kategorien (siehe Bild) kann man maximal sechs Punkte, also insgesamt 30 Zähler erreichen. In eine Viertelstunde sind die Fragen beantwortet – wenn man sich nicht sicher ist, kann man Fragen überspringen – wofür es freilich Punkteabzug gibt. Erschreckend war für mich, wie viele Punkte die Besucher der Webseite im Schnitt erzielt haben – es waren noch nicht einmal 15. Grund genug also für Viele, sich in Sachen Medienkompetenz noch etwas draufzuschaffen. Das gilt auch für mich, denn ich habe zwar keine Frage falsch beantwortet, einige aber übersprungen, weil ich mir nicht sicher war.

Den Newstest hat die Stiftung Neue Verantwortung zusammen mit nach morgen, einem Kölner Studio für digitale Produkt- und Markenentwicklung gestaltet, – unterstützt von der Bundeszentrale für Politische Bildung/bpb, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Landesanstalt für Medien NRW und der Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Die Beispiele und Daten im Test kommen aus der Studie „Quelle: Internet“? Digitale Nachrichten- und Informationskompetenz der deutschen Bevölkerung im Test.

Der Test wird aktuell von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, der Bundeszentrale für Politische Bildung/bpb und der Landesanstalt für Medien NRW weiterentwickelt.

 

Schuldenbremse verfassungswidrig

Foto: Torsten Bogdenand / pixelio.de

Ja Leute, das hört sich erstmal völlig verrückt an. Wie kann etwas, was in der Verfassung steht, verfassungswidrig sein? Nun, wenn man sich die beiden Grundgesetz-Artikel anschaut, die sich auf die Schuldenbremse beziehen, dann kommen – mir zumindest – erhebliche Zweifel, ob das überhaupt in der gegenwärtigen Form in ein Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gehört. 

In Artikel 109 unserer Verfassung heißt es: „Die nähere Ausgestaltung regelt für den Haushalt des Bundes Artikel 115 mit der Maßgabe, dass Satz 1 entsprochen ist, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten.“ Und in dem besagten Artikel 115 GG heißt es: „Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten.“

Mit anderen Worten: Die Nettoneuverschuldung des Bundes darf nur einem Bruchteil der jährlichen Leistung unserer Wirtschaft entsprechen. Starre Regel: 0,35 Prozent – was immer auch um uns herum geschieht.

Das wirft Fragen auf. Wer hat da 0,35 Prozent Nettoneuverschuldung bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt in die Verfassung reingeschrieben? Warum nicht 0,2 Prozent? Oder 0,95 Prozent? Völlig willkürliche Zahlen, aus dem Augenblick geboren, der wirtschaftlichen Situation oder den damals gerade herrschenden politischen Mehrheiten geschuldet – gerne ja. Aber es bleiben Zahlen, die nicht in ein Grundgesetz gehören.

Ich bin kein Jurist und erst recht kein Staatsrechtler. Aber warum darf ein Parlament so eine willkürlich gewählte Zahl in eine Verfassung hineinschreiben? Eine Verfassung, die den Bestand der Bundesrepublik Deutschland auf ewig garantieren soll! Ich glaube, in unser Grundgesetz gehören keine willkürlich ausgesuchten Zahlen oder Prozentsätze. Die in Artikel 109 und 115 genannten Regeln zur Schuldenaufnahme des Staates sind – völlig verrückt – in sich verfassungswidrig, weil sie dort nicht hingehören.

Übrigens: Erinnert sich noch jemand an die sogenannten Maastricht- oder auch Konvergenzkriterien, die seinerzeit jedes EU-Land erfüllen musste, um Mitglied der Europäischen Währungsunion werden zu können? Richtig, da ging es um Inflation, Wechselkurse, Zinsen und – Schulden. So soll die Gesamtverschuldung eines Euro-Landes möglichst nicht mehr als 60 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung (BIP) betragen, und die jährliche Nettoneuverschuldung nicht höher sein als drei Prozent des BIP. Richtig gelesen: 3,0 Prozent und nicht 0,35 Prozent – fast zehn mal so viel wie wir uns ohne Not als Fessel ins Grundgesetz schreiben! Aber wir Deutschen sind halt besonders gründlich – besonders beim Kaputtsparen von Infrastruktur und beim Anlegen von idiotischen Fußfesseln.

 

 

Schluss mit Facebook?

Foto: Alexander Klaus / pixelio.de

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, hat die Bundesregierung aufgefordert, ihre Facebook-Fanseite abzuschalten. Zur Begründung wies Kelber darauf hin, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage „nicht datenschutzkonform möglich“ sei. Dies zeigten Untersuchungen seiner Behörde und auch ein Gutachten der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder.

Kelber stützt sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Danach sind sowohl der Betreiber der Fanseite, also das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, als auch Facebook gemeinsam für die Verarbeitung der Besucherdaten verantwortlich – also für die Daten von fast 1,1 Millionen Followern. Nach seiner Auffassung enthalten die Cookie-Banner, also die Popup-Fenster, die  den Nutzer über die Verarbeitung personenbezogener Daten informieren, nicht alle erforderlichen Informationen der Datenschutz-Grundverordnung (DSDVO). Zudem fände eine Verarbeitung der Nutzerdaten in den USA statt, was die Fanpage-Betreiber als Mitverantwortliche nicht kontrollieren könnten.

Alle Behörden stünden indes in der Verantwortung, sich „vorbildlich“ an Recht und Gesetz zu halten. „Dies ist nach dem Ergebnis meiner Prüfungen beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich.“ Es sei zwar wichtig, dass der Staat über soziale Medien erreichbar sei und Informationen teilen könne. „Das darf er aber nur, wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben.“

Kelber hat das Bundespresseamt Anfang der Woche schriftlich angewiesen, den Betrieb der Regierungsseite bei Facebook einzustellen. Mit einem Abschalten dieser Seite verlöre die Bundesregierung erheblich an Reichweite. Die zentrale Seite der Bundesregierung hat auf Facebook etwa 920.000 Fans und über eine Million Abonnenten. Nun hat das BPA vier Wochen Zeit, diesen umzusetzen. Es kann aber auch innerhalb eines Monats gegen den Bescheid klagen.

Und das wird vermutlich auch passieren. Gibt es vergleichbare Fälle? Allerdings: Schon 2011 hatte die Datenschutzbehörde  des Landes Schleswig-Holstein eine landeseigene Wirtschaftsakademie angewiesen, ihre Fanpage aufzugeben. Es folgte ein Klagemarathon bis zum EuGH und wieder zurück, bis die Datenschützer nach zehn Jahren recht bekamen. Besagte Fanpage gibt es heute aber immer noch, weil sich in den zehn Jahren die Verhältnisse und die Rechtslage verändert haben und demnach alles neu geprüft werden müsste.

Genau das könnte sich jetzt wiederholen – und nach zehn Jahren hätte man dann ein Urteil, das vermutlich keinen mehr interessiert. Denn, so schreibt Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle Medienrecht an der TH Köln im Kölner Stadtanzeiger, „ob Fanpages bis zu einer Entscheidung überhaupt noch relevante Kanäle der Kommunikation sind, weiß heute niemand.“

 

30 Jahre SMS

Foto: Peter Freitag/pixelio.de

„Merry Christmas“ stand in der ersten SMS. Sie wurde am 3. Dezember 1992 von einem Computer an den Vodafone-Mitarbeiter Richard Jarvis versendet. Drei Jahre später kam die SMS dann offiziell auf den Markt – und hat den Mobilfunkanbietern jede Menge Windfall-Profits in die Kassen gespült.  Jetzt ist es ruhig geworden um den Datendienst – doch totzukriegen ist er nicht.

„Richtig durchgesetzt hat sich die SMS als Kommunikationsmittel erst in den späten 1990er-Jahren, als Handys preiswerter wurden, die Preise für Mobilfunkdienste fielen und erste SMS-Flatrates auf den Markt kamen“, so zitiert WDR-Redakteur Jens Eberl Tanja Richter, Technikchefin von Vodafone.

Der Short Message Service, kurz: SMS, hat das Leben und die Kommunikation vieler Handynutzer geprägt. Die Kurzmitteilung war die vergleichsweise günstige Alternative zum teuren Handytelefonat. Unvergessen bleiben vielen die Erinnerungen an stundenlange Chats und Datenstau in der Neujahrsnacht. In der ersten Dekade des neuen Jahrtausends hatte die SMS ein beispielloses Rekordwachstum hingelegt. 1996 wurden gerade mal 41 Millionen SMS im ganzen Jahr geschrieben. Ab 1998 ging es dann steil bergauf. Im Jahr 2000 waren es bereits 14,8 Milliarden, und im absoluten Rekordjahr 2012 haben Deutschen fast 60 Milliarden Textnachrichten verschickt.

Was mich schon damals gestört hat: Die Mobilfunkanbieter haben seinerzeit Milliarden verdient, obwohl Ihnen durch den Short Message Service nie zusätzliche Kosten entstanden sind. Der Datenkanal, über den die 160 Zeichen laufen, wird ohnehin bei jeder Mobilfunk-Verbindung aufgebaut. Über diesen Kanal wird zum Beispiel die Rufnummer des Anrufenden angezeigt, sofern diese nicht unterdrückt wurde. Für eine SMS trotzdem 19 Cent zu verlangen, war ein wirklich starkes Stück. Windfall Profits nennt das der Fachmann. Aber wo sind die Milliarden-Einnahmen geblieben? Für Breitbandnetze auf dem platten Land sind sie jedenfalls nicht ausgegeben worden.

Seitdem ist es ruhiger geworden um die SMS. Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal oder Telegram haben ihr inzwischen den Rang abgelaufen. Dort lassen sich auch Fotos oder Videos verschicken. Folgerichtig ging die Nutzung der SMS stark zurück. Im Jahr 2021 berichtet die Bundesnetzagentur von knapp acht Milliarden SMS, was etwa 13 Prozent des Rekordjahres 2012 entspricht. Immerhin hat die Nutzung im Vergleich zu den Vorjahren wieder etwas zugenommen.

„Im Jahr 2004 wurde „simsen“ in den Duden aufgenommen, und 2011 schaffte es das Kürzel LOL (englisch: Laugh Out Loud, deutsch: lautes Auflachen) ins Oxford Dictionary“, berichtet Tagesschau-Redakteur Jens Eberl. Vor einem Jahr wurde dann die erste SMS mit ihrer „Merry Chistmas“-Botschaft für den guten Zweck versteigert. Die als sogenannter Non Fungible-Token, kurz NFT, angebotene Kurznachricht erzielte einen Preis von 107.000 Euro.

„Auch wenn die SMS nicht mehr den Charme vergangener Jahre versprüht, wird sie uns wohl noch länger erhalten bleiben“, ist sich Vodafone-Technik-Chefin Richter sicher. Sie ist einfach zu simpel und vor allem bei Zweifach-Authentifizierungen von Zugängen für Online-Dienste oder als Benachrichtigungsservice für Mailbox-Nachrichten noch immer unverzichtbar. Zudem kann die SMS als Netzdienst unabhängig von Apps genutzt werden. Der Schutz privater Daten kann damit prinzipiell noch besser gewährleistet werden. Der Standard funktioniert auf jedem Handy, benötigt keine Internetanbindung und keine gesonderte Anmeldung.

 

Influencer: Die Luft wird enger

Wer heutzutage einigermaßen geradeaus in ein Mikrofon oder eine Kamera stammeln kann, fühlt sich bald zum Influencer berufen. Ein Drittel aller zwischen 1997 und 2010 in Deutschland geborenen Menschen will seinen Lebensunterhalt als Influencer verdienen, sagen Studien. Das Institut der deutschen Wirtschaft warnt indes: Die Aufmerksamkeit des Pubkikums lässt sich nicht beliebig steigern.

Ach ja, Influencer im Internet: Gibt es doch da die schöne Erzählung, nach der Cristiano Ronaldo auf einer Pressekonferenz der Europameisterschaft 2021 durch das Beiseitestellen zweier Cola-Flaschen den Aktienkurs des weltbekannten Zuckerbrause-Produzenten aus Atlanta/Georgia einbrechen ließ. Seitdem ist klar, wie stark bekannte Persönlichkeiten den Ruf und dadurch die wirtschaftliche Situation einzelner Unternehmen beeinflussen können – im positiven wie im negativen Sinne.

Das Erfolgsrezept: Anders als herkömmliche Werbung wirken Empfehlungen von Influencern auf deren Follower wie ein freundschaftlicher Rat. Für die Unternehmen hinter dem Werbedeal heißt das: Kundenvertrauen ist fest eingebaut. Den werbenden Influencern bringen die gesponsorten Posts indes gutes Geld ein. Und die stetig steigenden Ausgaben für Influencer-Kampagnen legen den Schluss nahe, dass sich die moderne Marketingstrategie auch für die Firmen rentiert. Im Jahr 2021 gaben Unternehmen laut Influencer Marketing Hub weltweit mit fast 14 Milliarden Dollar mehr als doppelt so viel für Influencer-Marketing aus wie noch zwei Jahre zuvor.

Na, das ist doch mal ein richtig dicker Wirtschaftsfaktor: Während 2018 nur zwölf Prozent der deutschen Unternehmen bereit waren, mehr als 100.000 Euro für Influencer-Marketing auszugeben, waren es 2020 bereits 25 Prozent. Laut einer Umfrage des Bundesverbands Digitale Wirtschaft planten für das Jahr 2021 rund 45 Prozent der befragten Unternehmen, ihr Budget für Influencer-Marketing weiter zu erhöhen. Lediglich vier Prozent wollten weniger Geld als 2020 investieren.

Doch nicht nur die Nachfrage der Unternehmen nach werbenden Influencern wächst. Auch viele junge Menschen können sich mittlerweile vorstellen, ihr Geld über die sozialen Medien zu verdienen. Eine Umfrage von YouGov Deutschland unter den von 1997 bis 2010 Geborenen – auch bekannt als Generation Z – zeigt: Fast ein Drittel der Generation Z ist nach eigenen Angaben schon Vollzeit-Influencer oder möchte es werden, sechs Prozent der Befragten verdienten 2021 so bereits ihren Lebensunterhalt.

Auf Plattformen wie Instagram, YouTube und TikTok schießen Influencer derzeit immer noch wie Pilze aus dem Boden. Das Geschäftsmodell beruht natürlich einzig und allein auf der Neugierde und der Aufmerksamkeit ihrer Follower. „Aufmerksamkeit ist aber keine unendliche Ressource“, sagt Barbara Engels, Senior Economist für nachhaltige Digitalisierung beim arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. „Denn die Anzahl der Menschen, die eine Person wahrnehmen und mit denen sie interagieren kann, ist begrenzt. Das gilt auch für Influencer, die ihre Follower teilweise wie Freunde im Alltag begleiten. Mit höchstens 150 Menschen kann eine Person Studien zufolge in regelmäßigem Kontakt bleiben. Verwendet man diese Zahl für den deutschen Influencer-Markt, zeigen sich die Grenzen des Wachstums.“

Barbara Engels, Senior Economist für nachhaltige Digitalisierung beim IW in Köln (Quelle: IW )

Nicht jeder Influencer kann von seiner Arbeit in sozialen Medien leben. Erst ab einer Followerzahl von mindestens 20.000, eher noch 100.000, kann man davon ausgehen, dass ein Influencer damit seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Gäbe es im deutschen Markt nur mittelgroße Influencer mit 20.000 Followern, würde – unter Berücksichtigung der 150er-Regel – die Aufmerksamkeit der deutschen Internetnutzer ausreichen, um 543.000 Influencer im Markt zu halten, schreibt Barbara Engels in einer IW-Studie. Bereits jetzt verdienen laut Umfragen allein 500.000 Menschen der Generation Z ihren Lebensunterhalt als Influencer. Hinzu kommen noch Influencer anderer Generationen, und Influencer aus dem Ausland – unter diesen Annahmen dürfte der Markt als gesättigt angesehen werden.

Gleichzeitig ist die Branche in Bewegung: Neue Influencer gewinnen Follower, ältere verlieren sie, oder zumindest ihre Aufmerksamkeit. Eine längere Karriere als Influencer bestreiten zu können, ist nur den wenigsten vergönnt. Aber: Influencer sind nur ein Teil der Wertschöpfungskette. Unternehmen, die Influencer monetarisieren, ihnen eine Plattform bieten oder an Audio- und Videoinhalten mitarbeiten, sind Teil eines wachsenden Marktes. „Junge Menschen, die sich für eine Karriere als Influencer interessieren, sollten sich bei der Berufswahl eher an den angrenzenden Bereichen wie der IT-Branche orientieren“, rät IW-Digitalisierungsexpertin Barbara Engels. „Die Chancen stehen schlecht, dauerhaft als Influencer Geld zu verdienen.“

Übrigens, nicht dass ich falsch verstanden werde: Ich mag viele Blogs und Vlogs, sie sind oft sehr unterhaltsam und auch nützlich, z.B. wenn Dir jemand erklärt, was in der chinesischen Gebrauchsanleitung steht oder wie man eine Artemide Tizio aus den 70er Jahren auf LED umrüstet. Die Betreiber haben einfach Spaß und vermutlich, wie das Finanzamt sagt, keine Gewinnerzielungsabsicht. Da sind immer nette Sachen dabei, aber ein ernstzunehmender Berufswunsch sollte das in meinen Augen für junge Menschen mit Perspektive auf die Zukunft nicht sein.

Nix wissen, aber über die Demokratie lästern

Foto: Rolf Handke / pixelio.de)

 

Wer überwiegend oder gar ausschließlich das Internet oder die so genannten Sozialen Medien nutzt, um sich über ökonomische oder soziale Sachverhalte in Deutschland zu informieren, der liegt oft krass daneben. Das gilt besonders AfD-Anhänger, die klassischen Medien misstrauen und Facebook, Twitter und Co. für seriöse Quellen halten.

 

Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat gemeinsam mit der Ruhr-Universität Bochum über 1.000 Menschen befragt, um herauszufinden, wie gut sie soziale und wirtschaftliche Kennzahlen zu Armut, Arbeitslosigkeit, Kriminalität, Erneuerbare Energien und Verkehrstoten einschätzen können.

Die Studie hat den etwas sperrigen Titel: „Selektiver Medienkonsum und sozioökonomisches Unwissen: Ein Katalysator für Unzufriedenheit?“ Ein Ergebnis: Wer sich überwiegend oder ausschließlich im Internet tummelt, schätzt Altersarmut, Kriminalität oder Arbeitslosigkeit besonders hoch ein – während Konsumenten klassischer Medien wie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder überregionaler Zeitungen mit ihren Schätzungen oft besser abschneiden.

Wie viele Menschen sind in Deutschland von Armut bedroht? Im Schnitt schätzen die Bundesbürger diesen Anteil auf 35 Prozent. Doch tatsächlich lag die Armutsgefährdungsquote im Jahr 2019 laut Mikrozensus bei rund 16 Prozent. Gefragt nach der Arbeitslosenquote in Deutschland  tippen die Befragten im Durchschnitt auf 23 Prozent, obwohl sie zum Zeitpunkt der Befragung bei rund sechs Prozent lag.

Noch gravierender ist der Unterschied, wenn nach der Arbeitslosenquote ausländischer Mitbürger gefragt wird: Im August 2020 lag sie bei 15,6 Prozent, doch die Teilnehmer der Studie schätzen sie im Schnitt auf 41 Prozent. Auch bei den Themen Altersarmut und Kriminalität schätzen die Befragten die Realität pessimistischer ein als sie die amtliche Statistik zeigt. „Unsere Untersuchung zeigt, dass Befragte mit starken Fehleinschätzungen eher unzufrieden mit der Demokratie in Deutschland, der sozialen Gerechtigkeit und dem sozialen Sicherungssystem sind“, sagt Studienautorin Judith Niehues laut Pressemitteilung des IW.

Dr. Judith Niehues, Leiterin der Forschungsgruppe Mikrodaten und Methodenentwicklung (Foto: IW)

Wer sich vor allem in klassischen Medien wie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder in überregionalen Zeitungen über politische Themen informiert, schneidet oft besser ab als jemand, der politische Informationen vorrangig über Soziale Medien beziehet, ist ein Ergebnis der Studie.

Zudem fällt auf, dass Fehleinschätzungen im Bereich Altersarmut, Entwicklung von Kriminalität und Arbeitslosigkeit von Ausländern bei Anhängern der AfD besonders hoch ausfallen – gleichzeitig informieren sie sich besonders häufig in Sozialen Medien. Während unter den übrigen Befragten 24 Prozent ihre Nachrichten vorrangig in Sozialen Medien konsumieren, sind es unter den AfD-Anhängern knapp 42 Prozent.

„Anhand der Auswertung wird deutlich, dass ökonomische Bildung das Potential hat, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Vertrauen in die Demokratie zu stärken“, sagt Bodo Hombach, Vorsitzender der privaten Brost-Stiftung in Essen, die diese Befragung gefördert hat. „Zudem sollte die digitale Souveränität gefördert werden, denn Quellenkompetenz wird vor dem Hintergrund der neuen Medienlandschaft immer wichtiger.“

Hier geht’s zum Download der Studie

Und hier geht’s zur Brost-Stiftung

 

Klare Regeln gegen Machtmissbrauch

 

Mit Netzwerken Dollars scheffeln (Foto: L. Hofschlaeger/pixelio.de)

 

Amerikaner sind Genies, wenn es um das Entwickeln von Geschäftsmodellen geht, bei denen man selber nicht viel tun muss außer Dollars einzusammeln. Es wird nichts mehr physisch produziert, sondern nur vermittelt, und der Kunde hat nicht nur die eigentliche Arbeit, sondern gibt auch noch seine persönlichen Daten preis. So ist Uber zum größten Transportunternehmen der Welt aufgestiegen, ohne ein einziges Fahrzeug zu besitzen, AIRbnb zum größten Beherbergungsunternehmen der Welt, ohne ein einziges Bett zu besitzen. Ermöglicht werden solche Geschäftsmodelle durch die weltweite Vernetzung. So wird schnell eine kritische Masse erreicht, die für den Geschäftserfolg entscheidend ist.

Plattformökonomie nennt man so etwas, und die wirft eine Menge wettbewerbs- und datenschutzrechlicher Fragen auf. Vor ziemlich genau einem Jahr hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eine zwölfköpfige Expertenkommission eingesetzt, die Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des europäischen Wettbewerbsrechts, 4.0 genannt, angesichts der rasanten Digitalisierung der Wirtschaft erarbeiten sollte.

Die neue Datenökonomie, die Verbreitung von so genannten plattformbasierten Geschäftsmodellen und die wachsende Bedeutung marktübergreifender digitaler Ökosysteme sind die „game changer“ der digitalen Ökonomie. Ein Charakteristikum der digitalen Ökonomie ist das Zusammenspiel dieser verschiedenen Aspekte in einem Prozess, der zur Entstehung neuer Machtpositionen, zu deren ständiger Verstärkung und zu einer Fähigkeit der Ausdehnung von Machtpositionen über herkömmliche Marktgrenzen hinaus führen kann.

ZEW-Präsident Achim Wambach (Foto: ZEW)

Der Präsident des Wirtschaftsforschungsinstituts ZEW in Mannheim und Ko-Vorsitzende dieser Expertenkommission Wettbewerbsrecht 4.0, Professor Achim Wambach, hat jetzt klare Regelungen mit Blick auf digitale Plattformen gefordert, die den Markt beherrschen. Das geht aus dem Abschlussbericht hervor, den die Expertenkommission Wettbewerbsrecht 4.0 heute (09.09.2019) Peter Altmaier übergeben hat.

„Wir brauchen Regeln für marktmächtige Plattformen. Selbstbegünstigung sollte für solche Plattformen verboten werden. Diese Plattformen sollten außerdem verpflichtet werden, Nutzer- und Nutzungsdaten in Echtzeit und in einem interoperablen Datenformat zur Portabilität bereit zu stellen“, sagt Achim Wambach laut Pressemitteilung des ZEW.

Nach Auffassung der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 müssen die praktische und tatsächliche Verfügungsgewalt der Konsumenten/-innen über ihre eigenen Daten verbessert, klare Verhaltensregeln für marktbeherrschende Plattformen eingeführt, die Rechtssicherheit für Kooperationen in der Digitalwirtschaft erhöht sowie die institutionelle Verknüpfung von Wettbewerbsrecht und sonstiger Digitalregulierung verstärkt werden.

„Digitale Plattformen sind Gatekeeper und Regelsetzer in der digitalen Ökonomie. Hat eine solche Plattform eine marktbeherrschende Stellung erlangt und profitiert in hohem Maße von positiven Netzwerkeffekten,so ist die Bestreitbarkeit dieser Machtposition deutlich reduziert“, heißt es in dem Abschlussbericht der Kommission. Mit anderen Worten: Nachahmern und Konkurrenten wird es nahezu unmöglich gemacht, im gleichen Markt als Wettbewerber aufzutreten. Continue reading „Klare Regeln gegen Machtmissbrauch“

Influencer – die digitalen Prostituierten?

Sie treiben sich auf Instagram, Facebook und YouTube herum und kaum ein Mensch, der älter als 30 Jahre ist, kennt sie: Influencer. Doch das Wort selbst ist viel älter als die sozialen Medien. Im Jahr 2017 wurde nicht nur das übliche Wort des Jahres und das Unwort des Jahres gekürt, sondern erstmals auch der „Anglizismus des Jahres“.

Im Englischen steht „influence“ für „beeinflussen“. Als Influencer werden Menschen bezeichnet, die wegen ihrer großen Reichweite in sozialen Medien die öffentliche Meinung stark mitgestalten. Oft lassen sie ihre Fans auf ihren Instagram-, YouTube- oder Facebook-Kanälen an ihrem Alltag teilhaben und präsentieren dabei Marken und Produkte. Trotzdem sei das Wort keine Neuschöpfung, hatte damals die Jury betont. Im Englischen werde es bereits seit dem 17. Jahrhundert verwendet. Und zwar als Bezeichnung für Personen mit institutioneller Macht wie Staats- und Kirchenoberhäupter.

Jetzt aber nimmt die Diskussion, was Influencer im Netz dürfen und was nicht, volle Fahrt auf. Denn die Instagram-Berühmtheit Cathy Hummels wehrt sich vor Gericht gegen den Vorwurf unerlaubter Werbung. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, sagt die Ehefrau von Fußballprofi Mats Hummels. Der Verband Sozialer Wettbewerb hat sie verklagt, verhandelt wird am Münchner Landgericht. Das Urteil soll am 29. April fallen. Hummels wurde abgemahnt, weil sie in Instagram-Beiträgen für ihre 465 000 Follower die Hersteller ihrer Schuhe und Bekleidung genannt und die Webseiten der Unternehmen verlinkt hatte. Bei diesen Beiträgen geht es ausschließlich um Produkte, für die die Spielerfrau nach eigenen Worten keinerlei Gegenleistungen erhalten hat. Der in Berlin ansässige Verband wirft ihr jedoch unerlaubte Werbung vor. Hummels betont dagegen: „Ich mache das alles ehrlich und transparent.“ Ihr Argument: Ohne Gegenleistung der Hersteller könne es sich auch nicht um Werbung handeln. Continue reading „Influencer – die digitalen Prostituierten?“