Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, hat die Bundesregierung aufgefordert, ihre Facebook-Fanseite abzuschalten. Zur Begründung wies Kelber darauf hin, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage „nicht datenschutzkonform möglich“ sei. Dies zeigten Untersuchungen seiner Behörde und auch ein Gutachten der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder.
Kelber stützt sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Danach sind sowohl der Betreiber der Fanseite, also das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, als auch Facebook gemeinsam für die Verarbeitung der Besucherdaten verantwortlich – also für die Daten von fast 1,1 Millionen Followern. Nach seiner Auffassung enthalten die Cookie-Banner, also die Popup-Fenster, die den Nutzer über die Verarbeitung personenbezogener Daten informieren, nicht alle erforderlichen Informationen der Datenschutz-Grundverordnung (DSDVO). Zudem fände eine Verarbeitung der Nutzerdaten in den USA statt, was die Fanpage-Betreiber als Mitverantwortliche nicht kontrollieren könnten.
Alle Behörden stünden indes in der Verantwortung, sich „vorbildlich“ an Recht und Gesetz zu halten. „Dies ist nach dem Ergebnis meiner Prüfungen beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich.“ Es sei zwar wichtig, dass der Staat über soziale Medien erreichbar sei und Informationen teilen könne. „Das darf er aber nur, wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben.“
Kelber hat das Bundespresseamt Anfang der Woche schriftlich angewiesen, den Betrieb der Regierungsseite bei Facebook einzustellen. Mit einem Abschalten dieser Seite verlöre die Bundesregierung erheblich an Reichweite. Die zentrale Seite der Bundesregierung hat auf Facebook etwa 920.000 Fans und über eine Million Abonnenten. Nun hat das BPA vier Wochen Zeit, diesen umzusetzen. Es kann aber auch innerhalb eines Monats gegen den Bescheid klagen.
Und das wird vermutlich auch passieren. Gibt es vergleichbare Fälle? Allerdings: Schon 2011 hatte die Datenschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein eine landeseigene Wirtschaftsakademie angewiesen, ihre Fanpage aufzugeben. Es folgte ein Klagemarathon bis zum EuGH und wieder zurück, bis die Datenschützer nach zehn Jahren recht bekamen. Besagte Fanpage gibt es heute aber immer noch, weil sich in den zehn Jahren die Verhältnisse und die Rechtslage verändert haben und demnach alles neu geprüft werden müsste.
Genau das könnte sich jetzt wiederholen – und nach zehn Jahren hätte man dann ein Urteil, das vermutlich keinen mehr interessiert. Denn, so schreibt Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle Medienrecht an der TH Köln im Kölner Stadtanzeiger, „ob Fanpages bis zu einer Entscheidung überhaupt noch relevante Kanäle der Kommunikation sind, weiß heute niemand.“
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