Flucht aus der Trump-Zone

Solche Anzeigen wirds wohl jetzt öfter geben…

 

Viele Unternehmen und Organisationen in Europa kommen langsam ins Grübeln: Ist es wirklich klug, seine sensiblen Daten bei US-basierten Cloud-Anbietern zu speichern?

Eine von Tollwut heimgesuchte Regierung in Washington veranlasst jedenfalls europäische Sicherheitsbehörden zu deutlichen Warnungen, weil die Daten dort nicht mehr sicher sein könnten. Im schlimmsten Fall könnte die Verarbeitung und Speicherung sensibler Daten in den US-Clouds sogar mit der europäischen Sicherheitsgesetzgebung kollidieren.

Europäische Datenschutzexperten sind besorgt, und mit Norwegen und Dänemark schlagen die ersten beiden Länder offiziell Alarm, berichtet das Online-Portal „datensicherheit.de“. Die norwegische Datenschutzbehörde habe den Unternehmen des Landes nahegelegt, Strategien vorzubereiten, wie sie mit amerikanischen Cloud-Diensten umgehen, falls der Datentransfer in die USA plötzlich nicht mehr zulässig ist. Eine ähnliche offizielle Empfehlung hatte wenige Tage zuvor auch die dänische Datenschutzbehörde ausgesprochen.

Dass deutsche Datenschutzbehörden mit einer vergleichbaren Warnung nachziehen, halten Fachleute für wahrscheinlich. Sie standen in der Vergangenheit bei vielen Risikoeinschätzungen und Datenschutzinitiativen im Austausch mit den europäischen Partnerstaaten. Bereits jetzt heißt es, deutsche Unternehmen sollten sich besser nicht auf langfristige Rechtssicherheit beim Einsatz von US-Cloud-Diensten verlassen. Im Zweifel habe der Schutz personenbezogener Daten oberste Priorität – auch wenn dies für Unternehmen unbequem in der Umsetzung ist.

Das Problem liegt darin, dass für viele US-Clouddienste keine europäischen Alternativen existieren. Im Ernstfall wird es eng für Unternehmen, die im Tagesgeschäft auf US-Clouds angewiesen sind. Mit einem Verbot der Datenflüsse werden kritische Prozesse unterbrochen, was zu Betriebsunterbrechungen und in Folge zu Reputationsschäden führen kann.

Das politische Tauziehen um die Datenhoheit hat also begonnen. Es wird unter anderem auf dem Rücken der Unternehmen ausgetragen, die bisher auf amerikanische Rechenzentren gesetzt oder US-Clouds genutzt haben. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die mit sensiblen persönlichen Daten arbeiten – zum Beispiel in öffentlichen Verwaltungen, dem Gesundheitswesen oder auch der Finanzbranche.

Ob es sich um eine US-Cloud oder einen US-Dienst handelt oder nicht, kann man übrigens nicht am Standort der Computer festmachen, sondern am Sitz der Firma, die dieses Angebot betreibt. Residiert die in den USA, ist der Betreiber verpflichtet, den US-Behörden den Zugriff auf gespeicherte Daten unabhängig von deren Aufenthaltsort zu gewähren. Dieser Durchgriff ist der Hauptgrund, die Trump-Zone zu verlassen.

Kein Wunder, dass dies zu einem unerwarteten Boom bei europäischen Cloud- und Software-Anbietern führt. Immer mehr Unternehmen entscheiden sich für heimische Alternativen zu US-Diensten. Der Cloud-Anbieter Opencloud verzeichnet laut „Spiegel“-Bericht einen deutlichen Anstieg der Kundenzahlen. Der Gründer Peer Heinlein spricht von einem “regelrechten Ansturm”, mit dem sein Team alle Hände voll zu tun habe. Auch Frank Karlitschek, Gründer des deutschen Softwareunternehmens Nextcloud, berichtet dem „Spiegel“ zufolge von einem “sprunghaft gestiegenen Interesse” und dreimal so vielen Anfragen wie üblich.

Schluss mit Facebook?

Foto: Alexander Klaus / pixelio.de

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, hat die Bundesregierung aufgefordert, ihre Facebook-Fanseite abzuschalten. Zur Begründung wies Kelber darauf hin, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage „nicht datenschutzkonform möglich“ sei. Dies zeigten Untersuchungen seiner Behörde und auch ein Gutachten der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder.

Kelber stützt sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Danach sind sowohl der Betreiber der Fanseite, also das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, als auch Facebook gemeinsam für die Verarbeitung der Besucherdaten verantwortlich – also für die Daten von fast 1,1 Millionen Followern. Nach seiner Auffassung enthalten die Cookie-Banner, also die Popup-Fenster, die  den Nutzer über die Verarbeitung personenbezogener Daten informieren, nicht alle erforderlichen Informationen der Datenschutz-Grundverordnung (DSDVO). Zudem fände eine Verarbeitung der Nutzerdaten in den USA statt, was die Fanpage-Betreiber als Mitverantwortliche nicht kontrollieren könnten.

Alle Behörden stünden indes in der Verantwortung, sich „vorbildlich“ an Recht und Gesetz zu halten. „Dies ist nach dem Ergebnis meiner Prüfungen beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich.“ Es sei zwar wichtig, dass der Staat über soziale Medien erreichbar sei und Informationen teilen könne. „Das darf er aber nur, wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben.“

Kelber hat das Bundespresseamt Anfang der Woche schriftlich angewiesen, den Betrieb der Regierungsseite bei Facebook einzustellen. Mit einem Abschalten dieser Seite verlöre die Bundesregierung erheblich an Reichweite. Die zentrale Seite der Bundesregierung hat auf Facebook etwa 920.000 Fans und über eine Million Abonnenten. Nun hat das BPA vier Wochen Zeit, diesen umzusetzen. Es kann aber auch innerhalb eines Monats gegen den Bescheid klagen.

Und das wird vermutlich auch passieren. Gibt es vergleichbare Fälle? Allerdings: Schon 2011 hatte die Datenschutzbehörde  des Landes Schleswig-Holstein eine landeseigene Wirtschaftsakademie angewiesen, ihre Fanpage aufzugeben. Es folgte ein Klagemarathon bis zum EuGH und wieder zurück, bis die Datenschützer nach zehn Jahren recht bekamen. Besagte Fanpage gibt es heute aber immer noch, weil sich in den zehn Jahren die Verhältnisse und die Rechtslage verändert haben und demnach alles neu geprüft werden müsste.

Genau das könnte sich jetzt wiederholen – und nach zehn Jahren hätte man dann ein Urteil, das vermutlich keinen mehr interessiert. Denn, so schreibt Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle Medienrecht an der TH Köln im Kölner Stadtanzeiger, „ob Fanpages bis zu einer Entscheidung überhaupt noch relevante Kanäle der Kommunikation sind, weiß heute niemand.“

 

Drohnen am Himmel

Auf der CeBIT in Hannover war es in diesem Jahr ein echter Hingucker: Ein kleiner Quadrokopter, der durch die Messehalle fliegt und 3D-Bilder an einen Monitor ausgibt. Auch Fernsehstationen beginnen, diese unbemannten Bildlieferanten zu nutzen, wie dieses Video zeigt:

Militärs setzen diese Dinger schon lange ein, die Polizei mittlerweile auch. Nützlich können sie auch im Zivil- und Katastrophenschutz sein, aber wie immer, sind auch ganz andere Szenarien denkbar – bis hin zum Überwachungsstaat. Die Dinger werden inzwischen immer billiger und werden bald für zivile Nutzer erschwinglich, und dann haben wir ein Heer von Freizeit-Paparazzis, denen die Provatspäre und der Datenschutz schnuppe ist. Da kommt eine dicke Diskussion auf uns zu: Wer darf diese Dinger nutzen – und wozu?