Surfen in der Bahn

Foto: Peter von Bechen / pixelio.de
Foto: Peter von Bechen / pixelio.de

 

Ja, es stimmt wohl: Wer im Alltag auf den Regionalverkehr der Deutschen Bahn angewiesen ist, hat ein schweres Los. Wer allerdings, so wie ich, nur gelegentlich im ICE durch die Republik kutschiert, wird ab und zu angenehm überrascht.

Denn in allen ICE’s, sowohl 1. als auch 2. Klasse, gibt es auf vielen Strecken kostenloses WLan. Und das funktioniert sogar. Einfach auf dem Smartphone, Tablet oder Notebook das WLAN-Netz „WIFIonICE“ auswählen, einen Browser öffnen, per Klick die Teilnahmebedingungen akzeptieren und lossurfen. „WLAN im Zug ist für viele Kunden mittlerweile so wichtig wie die Toilette“, soll der Ex-DB-Vorsitzende Rüdiger Grube mal gesagt haben.

Der Internetzugang wird über die Netze der deutschen Mobilfunkbetreiber vermittelt. Deren verfügbare Bandbreite ist begrenzt. Damit jeder einen Anteil nutzen kann, wird das frei verfügbare Datenvolumen beschränkt. Die DB hält sich nach wochenlangem Testbetrieb an die Faustregel: Für 80 Prozent der Fahrgäste ist das Volumen von 200 MB ausreichend. Kunden sollten unnötige Datennutzung wie etwa das Streamen von langen Videos möglichst vermeiden und automatische Downloads ausschalten. Damit reicht die Bandbreite zum Mailen, Chatten und Surfen.

Die Schnelligkeit der Verbindung ist natürlich davon abhängig, wie viele Fahrgäste zugleich das WLAN nutzen – und welche Bandbreite sie dabei in Anspruch nehmen. Deshalb hat die DB das Datenvolumen in der 2. Klasse auf 200 MB limitiert. Wenn jeder haushält, sind alle schneller unterwegs. Ein weiterer Grund für Schwankungen: Der Zug verfügt nicht über einen Kabelanschluss ins Internet wie ein Internet-Cafe oder die Privatwohnung mit seinem stabilen Datenfluss. Wenn man so will, ist jeder ICE ein riesiges Mobiltelefon. Antennen fangen die Signale der umliegenden Mobilfunkmasten ein. In einem zentralen Server im Zug stecken tatsächlich bis zu sechs handelsübliche SIM-Karten.

Dort wird der Datenstrom weiter verteilt auf zwei sogenannte Access Points pro Wagen, die vergleichbar sind mit dem WLAN-Router daheim. Mit einem dieser Zugangspunkte verbindet sich das Endgerät des Fahrgasts. Die Qualität der Internetverbindung hängt also davon ab, wie gut der Gesamtempfang des ICE ist. Und das ist nicht trivial. Denn bei Tempo 250 hat ein Zug oft nur zehn bis 60 Sekunden Kontakt zu einem bestimmen Sendemast – dann reißt die Verbindung wieder ab. Dazwischen muss natürlich schon die Verbindung zum nächsten Mast aufgebaut werden – seamless roaming nennen Techniker das, das nahtlose Weiterreichen an den nächsten Provider, ohne dass der Benutzer etwas davon merkt.

Ein Telekommunikationsanbieter allein kann dies nicht leisten, hat die bisherige Erfahrung gezeigt. Deshalb hat die DB nun Verträge mit drei Anbietern geschlossen: Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (O2, E-Plus). Das schließt die meisten Lücken und hat einen weiteren Vorteil: Auf vielen Streckenabschnitten sind Signale von allen drei Anbietern empfangbar – die Bandbreite addiert sich dann auf einen höheren Wert.

Die technischen Informationen zu diesem Angebot kann man viel besser hier nachlesen. Ich habe jedenfalls kürzlich eine angenehme Rückfahrt von Tutzing nach Siegburg genutzt, um mir auf meinem Tablet den Spielfilm-Klassiker Notting Hill anzugucken. Streifenfrei und ohne Unterbrechungen, vermutlich auch, weil es ein Sonntagnachmittag war und der Zug entsprechend mäßig besetzt.

Bleibt Deutschland eine WLAN-Wüste?

In jedem Motel gibt's WLAN - nur in diesem nicht...
In jedem Motel gibt’s WLAN – nur in diesem nicht…

Der Bundestag hat am Donnerstag eine Gesetzesänderung beschlossen, von der sich viele Internet-Nutzer eine deutliche Erleichterung für öffentliche WLAN-Angebote versprechen. Zentraler Punkt bei der beschlossenen Änderung des Telemediengesetzes ist die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung – einer typisch deutschen Spezialität. Bislang konnten nämlich Betreiber offen zugänglicher Funknetzwerke belangt werden, wenn Nutzer des WLAN-Angebots Rechtsverstöße begingen, zum Beispiel durch illegale Downloads. Dies soll nun nicht mehr möglich sein.

Auf den genauen Wortlaut der Gesetzesänderung hatte sich die Große Koalition in Berlin erst am Dienstag geeinigt. Ursprünglich war vorgesehen, dass WLAN-Anbieter „einfache Sicherheitsvorkehrungen“ wie ein Passwort oder eine Einverständniserklärung zum rechtskonformen Verhalten vorschalten müssen, um eine eigene Haftung für Verstöße von Nutzern auszuschließen. Diese Zugangshürden entfallen nun. Hotspot-Anbieter werden damit sonstigen Internetprovidern rechtlich gleichgestellt. Gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf hatte es heftigen Protest gegeben. Unter anderem Verbraucher- und Handelsverbände hatten gefordert, die Störerhaftung komplett abzuschaffen.

Ein großer Wurf?

Sollte der Großen Koalition in Berlin also ausnahmsweise ein großer Wurf gelungen sein? Nein. Ob tatsächlich für WLAN-Betreiber die rechtliche Unsicherheit abgeschafft wird, daran habe ich erhebliche Zweifel. Continue reading „Bleibt Deutschland eine WLAN-Wüste?“

Deutscher Kleingeist – bald Vergangenheit

Foto: Maik Schwertle / pixelio.de
Foto: Maik Schwertle / pixelio.de

Zugegeben: Politiker und Juristen mag ich nicht besonders. Jetzt kommen aber mal ausnahmsweise gute Nachrichten aus dieser Ecke. Ein Stück typisch deutscher Kleingeistgkeit soll abgeschafft werden. Wer sein privates WLAN-Netz für andere Nutzer öffnet, steht nicht mehr automatisch mit einem Bein im Gefängnis. Denn er soll künftig nicht mehr pauschal für deren Surfverhalten haften. Auf den Wegfall dieser sogenannten Störerhaftung haben sich Vertreter von Union und SPD am Mittwoch (11.05.2016) in Berlin geeinigt.

Damit ist ein quälend langer Streit beendet. Über die Neuregelung des Telemediengesetzes haben die Koalitionspartner und die vielen beteiligten Ministerien heftig gestritten. Ein Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium von Sigmar Gabriel vom September 2015 war von vielen Seiten scharf kritisiert worden – unter anderem, weil darin an der Störerhaftung festgehalten wurde.

Jetzt, nach vielen Nachverhandlungen, die Einigung: Auch private und nebengewerbliche Anbieter (wie ein Café-Betreiber) sollen das sogenannte Providerprivileg der gewerblichen Anbieter genießen. Sie müssen, anders als von Gabriel geplant, ihr WLAN nun nicht mit einer Vorschaltseite oder mit einer Passwortsperre sichern. Tatsächlich offene Hotspots werden damit möglich.

Unter Störerhaftung versteht man das Prinzip, dass ein Anbieter von einem WLAN-Hotspot für mögliche Vergehen seiner Nutzer unter Umständen haften muss, etwa beim illegalen Kopieren von Filmen oder Musik – so ist in Deutschland eine ganze Abmahnindustrie entstanden. Die Störerhaftung gilt auch als Hauptgrund dafür, dass es in Deutschland weniger frei zugängliche WLAN-Netze gibt als in vielen anderen Ländern. Continue reading „Deutscher Kleingeist – bald Vergangenheit“

WLAN-Wüste Deutschland

Gerade mal vier von zehn (39 Prozent) Internetnutzern gehen außerhalb der eigenen vier Wände per WLAN ins Netz. Das hat eine repräsentative Umfrage des deutschen IT-Branchenverbandes BITKOM ergeben. Selbst von den Smartphone-Besitzern gehen nur 45 Prozent außerhalb der eigenen Wohnung per WLAN ins Internet. Dagegen nutzen vier von fünf (80 Prozent) Smartphone-Besitzer den Internetzugang per Mobilfunk, zum Beispiel mit UMTS oder LTE. „Öffentliche WLAN-Zugänge fristen in Deutschland ein Nischendasein“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Trotz einer insgesamt guten Versorgung mit mobilen Internetzugängen bremst die geringe WLAN-Nutzung die digitale Entwicklung.“

Ein Grund dafür sind die restriktiven gesetzlichen Haftungsregeln, die viele potenzielle Hotspot-Betreiber, zum Beispiel Café- oder Restaurant-Besitzer, abschrecken. Wer mit einem Bein im Gefängnis steht, wenn er seinen Gästen Zugang zu seinem WLAN gewährt, der überlegt sich das eben zweimal. Neben der geringen Verfügbarkeit öffentlicher WLAN-Zugänge führen die Regelungen zu umständlichen Anmeldeprozeduren. Laut Umfrage hält gut ein Drittel (35 Prozent) die Einwahl in öffentliche WLAN-Hotspots für zu kompliziert.

Der Branchenverband BITKOM hält es für „mehr als fraglich, ob der aktualisierte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der so genannten Störerhaftung eine stärkere WLAN-Nutzung im öffentlichen Raum zur Folge haben wird“. So sollen die WLAN-Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen von der Störerhaftung befreit werden. Statt der viel kritisierten Verschlüsselung des Zugangs sind nun „angemessene Sicherungsmaßnahmen“ gefordert. Allerdings laufen diese bei der Anmeldung in einem öffentlichen WLAN auf die unpraktische Vergabe von Zugangscodes oder eine aufwendige Registrierungspflicht hinaus. „Es sollte reichen, für die Freischaltung in einem öffentlichen WLAN auf einem Portal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bestätigen“, meint Bernhard Rohleder. Dieses einfache Verfahren habe sich in den letzten Jahren bewährt.

Nach den Ergebnissen der Umfrage sind Hotels der beliebteste Ort für die Nutzung von WLAN außerhalb der eigenen Wohnung. Fast neun von zehn (88 Prozent) WLAN-Nutzern gehen mit ihren Mobilgeräten in Hotels ins Internet. Je drei Viertel surfen in Cafés und Restaurants (77 Prozent) per WLAN sowie in der Wohnung von Freunden oder Verwandten (76 Prozent). Knapp die Hälfte (49 Prozent) nutzt WLANs in öffentlichen Verkehrsmitteln und 41 Prozent auf Flughäfen oder Bahnhöfen. 40 Prozent der WLAN-Nutzer surfen in öffentlichen Einrichtungen, zum Beispiel Hochschulen oder Bibliotheken, und 36 Prozent in Freizeiteinrichtungen.
Foto: Joerg Trampert/pixelio.de