Stabilitätsanker oder Investitionsblocker?

Eine Fußfessel, gesehen im Kriminalpanoptikum Aschersleben (Harz) Foto: Peter Reinäcker / pixelio.de

 

Deutsche Volkswirte sind gespalten beim Bundeshaushalt und der Schuldenbremse. 48 Prozent der Befragten sind dafür, im Haushalt 2024 vorrangig Ausgaben zu kürzen. 38 Prozent sehen einen Anstieg der Neuverschuldung als primären Weg, um dem Haushalt 2024 mehr Geld zuzuführen.

 

 

Das ist ein Ergebnis des Ökonomenpanels, bei dem das Münchener ifo Institut zusammen mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) Ökonominnen und Ökonomen an deutschen Universitäten befragt, und an dem sich 187 VWL-Professorinnen und Professoren vom 28. November bis zum 5. Dezember beteiligt haben.  „Die bestehende und eine reformierte, investitionsbasierte Schuldenbremse erhalten ähnlich viel Unterstützung. Einig sind sich die Befragten darin, dass die Schuldenbremse nicht ganz abgeschafft werden sollte“, sagt ifo-Präsident Clemens Fuest.

Zugleich gibt es eine größere Gruppe von Befragten, die statt Ausgabenkürzungen einen Anstieg der Neuverschuldung als Lösung für die Haushaltslücke im Jahr 2024 sehen: Rund 15 Prozent fordern eine Reform oder Abschaffung der Schuldenbremse, um so Freiraum für Mehrausgaben zu schaffen. Weitere 18 Prozent wollen Sondervermögen zu Klima und Infrastruktur in Grundgesetz verankern. 5 Prozent sprechen sich für ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse aus. Weitere 5 Prozent fordern Steuererhöhungen. Zudem wollen 7 Prozent andere Maßnahmen, vielfach eine Mischung aus Einsparungen und höheren Steuereinnahmen.

Rund zwei Drittel der Befragten im ifo Ökonomenpanel unterstützen das Vorgehen der Bundesregierung, für das Jahr 2023 rückwirkend eine Notlage zu beschließen und so die Schuldenbremse aussetzen. Dies sei der einzige Weg, um das Jahr kurzfristig mit einem verfassungsmäßigen Haushalt abzuschließen. Im Nachhinein könne man nicht mehr sparen. Alle Alternativen würden Unternehmen und Haushalte erheblich verunsichern und Klimaziele gefährden. 28 Prozent lehnen das Vorgehen ab.

Gespalten sind die Professorinnen und Professoren über die Zukunft der Schuldenbremse: 48 Prozent wollen die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form erhalten. 44 Prozent wollen sie erhalten, aber reformieren, und ganze sechs Prozent wollen sie gänzlich abschaffen.

Mehr Details zu Umfrage hat das Ifo-Institut hier veröffentlicht.

Schuldenbremse verfassungswidrig

Foto: Torsten Bogdenand / pixelio.de

Ja Leute, das hört sich erstmal völlig verrückt an. Wie kann etwas, was in der Verfassung steht, verfassungswidrig sein? Nun, wenn man sich die beiden Grundgesetz-Artikel anschaut, die sich auf die Schuldenbremse beziehen, dann kommen – mir zumindest – erhebliche Zweifel, ob das überhaupt in der gegenwärtigen Form in ein Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gehört. 

In Artikel 109 unserer Verfassung heißt es: „Die nähere Ausgestaltung regelt für den Haushalt des Bundes Artikel 115 mit der Maßgabe, dass Satz 1 entsprochen ist, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten.“ Und in dem besagten Artikel 115 GG heißt es: „Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten.“

Mit anderen Worten: Die Nettoneuverschuldung des Bundes darf nur einem Bruchteil der jährlichen Leistung unserer Wirtschaft entsprechen. Starre Regel: 0,35 Prozent – was immer auch um uns herum geschieht.

Das wirft Fragen auf. Wer hat da 0,35 Prozent Nettoneuverschuldung bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt in die Verfassung reingeschrieben? Warum nicht 0,2 Prozent? Oder 0,95 Prozent? Völlig willkürliche Zahlen, aus dem Augenblick geboren, der wirtschaftlichen Situation oder den damals gerade herrschenden politischen Mehrheiten geschuldet – gerne ja. Aber es bleiben Zahlen, die nicht in ein Grundgesetz gehören.

Ich bin kein Jurist und erst recht kein Staatsrechtler. Aber warum darf ein Parlament so eine willkürlich gewählte Zahl in eine Verfassung hineinschreiben? Eine Verfassung, die den Bestand der Bundesrepublik Deutschland auf ewig garantieren soll! Ich glaube, in unser Grundgesetz gehören keine willkürlich ausgesuchten Zahlen oder Prozentsätze. Die in Artikel 109 und 115 genannten Regeln zur Schuldenaufnahme des Staates sind – völlig verrückt – in sich verfassungswidrig, weil sie dort nicht hingehören.

Übrigens: Erinnert sich noch jemand an die sogenannten Maastricht- oder auch Konvergenzkriterien, die seinerzeit jedes EU-Land erfüllen musste, um Mitglied der Europäischen Währungsunion werden zu können? Richtig, da ging es um Inflation, Wechselkurse, Zinsen und – Schulden. So soll die Gesamtverschuldung eines Euro-Landes möglichst nicht mehr als 60 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung (BIP) betragen, und die jährliche Nettoneuverschuldung nicht höher sein als drei Prozent des BIP. Richtig gelesen: 3,0 Prozent und nicht 0,35 Prozent – fast zehn mal so viel wie wir uns ohne Not als Fessel ins Grundgesetz schreiben! Aber wir Deutschen sind halt besonders gründlich – besonders beim Kaputtsparen von Infrastruktur und beim Anlegen von idiotischen Fußfesseln.