Haushaltsspielraum – schon verspielt?

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Die Bundesregierung ist zu Zeit nicht nur dabei, die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, sondern sie plant darüber hinaus weitere Gesetzesvorhaben. Gleichzeitig lässt aber das Wachstum der Steuereinnahmen nach. Die Mehrausgaben würden den Handlungsspielraum des Bundes bis 2022 um voraussichtlich mehr als 100 Milliarden Euro überschreiten, hat der Finanz- und Steuerexperte Tobias Hentze am arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln ausgerechnet. Dabei handelt es sich seiner Meinung nach längst nicht nur um zukunftsgerichtete Investitionen, für die im Zweifelsfall neue Schulden gerechtfertigt wären.

 

Als die Große Koalition vor gut einem Jahr ihre Arbeit aufnahm, war sie in einer fast einmalig komfortablen Situation: Der Bundeshaushalt war mit einem Überschuss von 46 Milliarden Euro richtig gut ausgestattet. Erstmals in der Geschichte der Bundesregierung waren viele Projekte möglich, ohne lange über die Finanzierung streiten zu müssen.

Einige der im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben – höheres Kindergeld, Baukindergeld und der Digitalpakt an Schulen – sind bereits umgesetzt. Die Bundesregierung möchte jedoch in den Jahren 2019 bis 2022 weitere Projekte verwirklichen. Vor allem die Rentenpläne mit der geplanten Grundrente, der Mütterrente, der Erwerbsminderungsrente und den Zuschüssen zu den Betriebsrenten würden schätzungsweise insgesamt 28 Milliarden Euro verschlingen.

Auch der Brexit belastet den Bundeshaushalt: Wenn die Briten wie geplant aus der Europäischen Union aussteigen, muss Deutschland ab 2021 rund 16 Milliarden zusätzlich für die wegfallenden EU-Nettozahlungen Großbritanniens stemmen. Zudem seien etwa 24 Milliarden Euro mehr für Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit nötig. Auch nicht im Bundeshaushalt eingeplant seien Mehrkosten für den teilweisen Abbau des Solidaritätszuschlags, den IW-Forscher Hentze auf rund 20 Milliarden Euro veranschlagt, die Innere Sicherheit und Verwaltung (zwölf Milliarden), die steuerliche Forschungsförderung (zwei Milliarden) sowie dringende Ausgaben für Bildung, Familien und Wohnen, die sich auf rund drei Milliarden Euro belaufen würden.

In den Jahren 2019 bis 2022 übersteigen nach Hentzes Berechnungen die geplanten Ausgaben den Handlungsspielraum insgesamt um schätzungsweise 105 Milliarden Euro. Schulden sind nach Auffassung Hentzes grundsätzlich kein Tabu – allerdings setze die Bundesregierung falsche Schwerpunkte. „Noch hat die Große Koalition Zeit, ihre Wunschliste kritisch zu prüfen und zu überlegen, ob alle Vorhaben eine Investition in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands sind“, sagt der IW-Steuerexperte. Er empfiehlt eine antizyklische Finanzpolitik: Demnach müsste die Bundesregierung in Zeiten von Niedrigzinsen investieren und in Zeiten von hohen Zinsen sparen – dieser Ansatz habe sich bereits bei der Finanzkrise vor zehn Jahren bewährt.

Die Bundesregierung sei gut beraten, wenn sie bei ihren Ausgabenwünschen Prioritäten setzen würde. Andernfalls führe die Summe der strukturellen Ausgabenerhöhungen dazu, dass vor allem die kommenden Generationen stark belastet würden. So richtig evident würde das Ausmaß einer ungebremsten Ausgabenerhöhung werden, wenn das Zinsniveau wieder anzieht.

Eine Kurzfassung der Studie kann man  hier nachlesen.

Schuldenbremse – ökonomischer Unfug?

IW-Direktor Michael Hüther
IW-Direktor Michael Hüther (Foto: IW)

Die Schuldenbremse ist in die Jahre gekommen: In Zeiten niedriger Zinsen und eines großen Investitionsbedarfs nimmt sie der Politik die nötigen Spielräume, ist Michael Hüther überzeugt. Der Direktor des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) glaubt: „Wir haben uns eingemauert.“ Doch wie kommt man aus dem selbstgewählten Gefängnis heraus?
 
 
 
Die Schuldenbremse stammt aus der Zeit großer Haushaltsnot: Vor zehn Jahren kletterte der gesamtstaatliche Schuldenstand auf 80 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und damit deutlich über die Maastricht-Grenze von 60 Prozent. Die Schuldenbremse sollte beitragen, die Handlungsfähigkeit des Staates langfristig zu sichern. Seitdem ist die selbst auferlegte Grenze in der Verfassung verankert. Michael Hüther bezeichnet sie als „wertvolles polit-ökonomisches Konzept, wenn man davon überzeugt ist, dass Parlamentarier nur kurzfristig denken können und in der Folge künftige Generationen zwangsläufig ausgebeutet werden.“

Tatsächlich haben in den zurückliegenden 50 Jahren Regierungen zur Haushaltssanierung oft genug in die Ausgabenstrukturen eingegriffen, auch wenn es dabei bisweilen zu heftigen . Verteilungskonflikten kam. Inzwischen steht der Bundeshaushalt jedoch nicht mehr auf tönernen Füßen, sondern auf einem soliden Fundament. Seit sieben Jahren schrumpft die Schuldenlast des Staates, sie hat inzwischen annähernd die Maastricht-Grenze erreicht. Die Schuldenbremse wirkt nun wie ein Relikt: Sie bremst Investitionen und mögliche Steuersenkungen. „Die Verteufelung der Schulden ist nicht mehr zeitgemäß,“ sagt IW-Direktor Hüther. Continue reading „Schuldenbremse – ökonomischer Unfug?“