
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Abgeordneten und Fraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag müssen sich auch weiter auf politische Zuverlässigkeit untersuchen lassen. Ein Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion wurde jetzt vom Verfassungsgerichtshof des Landes in Koblenz abgelehnt.
Der neue Landtagspräsident Matthias Lammert (CDU) sprach von einem „Meilenstein für die Widerstandskraft der Parlamente“. Jetzt stünde „höchstrichterlich fest, dass der Landtag nicht der Finanzier seiner eigenen Verfassungsfeinde sein muss“. Rheinland-Pfalz verstehe sich als Vorreiter beim Schutz der Demokratie vor Verfassungsfeinden, so Lammert. Deswegen habe er die Entscheidung der Präsidentin des Deutschen Bundestags sowie den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente umgehend zur Verfügung gestellt. Er gehe davon aus, dass die Entscheidung bundesweit Signalwirkung habe, und das rheinland-pfälzische Konzept Vorbild für andere Parlamente sein könne.
Rheinland-Pfalz hat 2025 als erstes Bundesland auf Berichte reagiert, dass in AfD-Fraktionen zahlreiche Extremisten beschäftigt sind. Der Bayerische Rundfunk schätzte die Zahl der Extremisten bei der AfD-Bundestagsfraktion auf „mehr als 100“. Im Juli 2025 beschloss der Mainzer Landtag einen gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, CDU, Grünen und FDP, wonach staatliche Finanzierung von Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeitern ausgeschlossen ist, wenn diese nicht zuverlässig sind.
Als unzuverlässig gelte insbesondere, wer Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstütze oder in den vergangenen fünf Jahren unterstützt habe. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit der Beschäftigten wird auf das Bundeszentralregister zurückgegriffen sowie auf Informationen von Verfassungsschutzbehörden und des Landeskriminalamts. Die Entscheidung trifft der Landtagspräsident dann aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls.
Am Dienstag entschied das Verfassungsgericht, dass das Gesetz nicht gegen die Landesverfassung verstößt. Die damit verbundenen Einschränkungen der Mandatsfreiheit und der Fraktionsautonomie sind gerechtfertigt und dienen dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Antrag der AfD-Fraktion auf eine Regelungsüberprüfung blieb daher erfolglos.
Bisher ist nur Hessen dem rheinland-pfälzischen Beispiel gefolgt. Andere Parlamente wollten zunächst den Ausgang der verfassungsgerichtlichen Überprüfung in Rheinland-Pfalz abwarten. Nun steht ähnlichen Initiativen nichts mehr im Weg.
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