Der Bundestag hat am Donnerstag eine Gesetzesänderung beschlossen, von der sich viele Internet-Nutzer eine deutliche Erleichterung für öffentliche WLAN-Angebote versprechen. Zentraler Punkt bei der beschlossenen Änderung des Telemediengesetzes ist die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung – einer typisch deutschen Spezialität. Bislang konnten nämlich Betreiber offen zugänglicher Funknetzwerke belangt werden, wenn Nutzer des WLAN-Angebots Rechtsverstöße begingen, zum Beispiel durch illegale Downloads. Dies soll nun nicht mehr möglich sein.
Auf den genauen Wortlaut der Gesetzesänderung hatte sich die Große Koalition in Berlin erst am Dienstag geeinigt. Ursprünglich war vorgesehen, dass WLAN-Anbieter „einfache Sicherheitsvorkehrungen“ wie ein Passwort oder eine Einverständniserklärung zum rechtskonformen Verhalten vorschalten müssen, um eine eigene Haftung für Verstöße von Nutzern auszuschließen. Diese Zugangshürden entfallen nun. Hotspot-Anbieter werden damit sonstigen Internetprovidern rechtlich gleichgestellt. Gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf hatte es heftigen Protest gegeben. Unter anderem Verbraucher- und Handelsverbände hatten gefordert, die Störerhaftung komplett abzuschaffen.
Ein großer Wurf?
Sollte der Großen Koalition in Berlin also ausnahmsweise ein großer Wurf gelungen sein? Nein. Ob tatsächlich für WLAN-Betreiber die rechtliche Unsicherheit abgeschafft wird, daran habe ich erhebliche Zweifel. Continue reading „Bleibt Deutschland eine WLAN-Wüste?“