Mehr Covid-Infekte durch Querdenker

Das Titelblatt der Studie Quelle: ZEW

Heute bin ich auf eine Pressemitteilung des Mannheimer Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung ZEW gestoßen, die ich für bemerkenswert halte: Die „Querdenker“-Demos im November 2020 haben dazu beigetragen, dass sich das Corona-Virus innerhalb Deutschlands stark verbreitet hat, zeigt eine aktuelle Studie des ZEW und der Humboldt-Universität zu Berlin. Untersucht wurde, wie sich die zwei großen „Querdenken“-Kundgebungen im November 2020 auf die Sieben-Tage-Inzidenz bis Ende Dezember ausgewirkt haben. Ich bin ehrlich: Mein Mitleid mit denen, die sich dort infiziert haben, hält sich in Grenzen.

Untersucht wurde das Infektionsgeschehen in den Landkreisen, aus denen zehntausende Demonstranten zu den Kundgebungen am 7. November 2020 in Leipzig und am 18. November 2020 in Berlin anreisten. Um diese Orte zu bestimmen, nutzen die Autoren der Studie Informationen über das Angebot von Busreisen eines Netzwerks von Busunternehmen, das sich seit Sommer 2020 auf die Beförderung von Demonstranten zu den „Querdenken“-Kundgebungen spezialisiert hat.

So stieg die Sieben-Tages-Inzidenz nach den Demonstrationen deutlich stärker in Landkreisen an, die Städte mit einer solchen Busverbindung beinhalten, als in Landkreisen ohne solche Busverbindungen. Dies hatte bis Weihnachten einen Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz um 40 in den betroffenen Landkreisen zur Folge.

Die Wissenschaftler schätzen, dass bis Weihnachten zwischen 16.000 und 21.000 Covid-19-Infektionen hätten verhindert werden können, wenn diese beiden großen „Querdenker“-Kundgebungen abgesagt worden wären. „Die Analyse von ZEW und Humboldt-Universität quantifiziert somit erstmals den Zielkonflikt zwischen der Einschränkung von Freiheitsrechten und gesundheitspolitischen Maßnahmen zum Infektionsschutz“, heißt es in einer am 09.02.2021 veröffentlichten Pressemitteilung des ZEW.

Das individuelle Verhalten – wenn Personen beispielsweise entgegen der geltenden Regeln keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen oder Abstandsregeln missachten – kann laut ZEW-Analyse große Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben. „Eine mobile Minderheit, die sich nicht an geltende Hygieneregeln hält, kann so ein erhebliches Risiko für andere Personen darstellen“, sagt der ZEW-Wissenschaftler und Koautor der Studie, Martin Lange.

Das ZEW in Mannheim forscht im Bereich der angewandten und politikorientierten Wirtschaftswissenschaften und stellt der nationalen und internationalen Forschung wichtige Datensätze zur Verfügung. Das Institut berät Politik, Unternehmen und Verwaltung auf nationaler und europäischer Ebene. Es untersucht vor allem, wie Märkte und Institutionen gestaltet sein müssen, um eine nachhaltige und effiziente wirtschaftliche Entwicklung der wissensbasierten europäischen Volkswirtschaften zu ermöglichen. Das ZEW wurde 1991 gegründet. Es ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft. Derzeit arbeiten am ZEW Mannheim rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen rund zwei Drittel wissenschaftlich tätig sind.

Hier geht es zum Download der Studie

 

 

Warum Gratis-Apps so viel von uns wissen wollen

Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim hat uns heute folgende Pressemitteilung geschickt:

Unbenannt„Mit dem Download einer App handelt man sich das Risiko ein, Dritten den ungehinderten Zugriff auf Teile der Privatsphäre zu ermöglichen. In welchem Ausmaß und mit welchen Auswirkungen mobile Applikationen dazu in der Lage sind, in die Privatsphäre von Nutzer/innen einzudringen und Informationen über deren Verhalten zu sammeln, zeigt eine aktuelle Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim. Die Studie hat die verfügbaren Apps des Google Play Store im Jahr 2012 untersucht, mit dem Ergebnis, dass jede zweite Gratis-App Zugriff auf sensible Informationen haben will.

Für die Untersuchung der Apps im Google Play Store sammelten die ZEW-Wissenschaftler Informationen über die Anzahl der App-Installationen und -Preise sowie über die Zugriffsrechte, die die Apps von den Nutzern, die sie bei sich installieren, verlangen. Insgesamt konnten 136 verschiedene Rechte identifiziert werden, von denen 14 als problematisch für den Schutz der Privatsphäre einzustufen sind. Darunter fallen beispielsweise Rechte wie „Daten über das Internet zu versenden“, „das Smartphone mit einer eindeutigen ID zu identifizieren“ oder „den Aufenthaltsort der Nutzer zu erfassen“.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass rund 40 Prozent aller Apps mindestens eines dieser problematischen Rechte in Anspruch nehmen. 28 Prozent der Apps haben dabei die Möglichkeit App-Nutzer/innen eindeutig über deren ID zu identifizieren. Außerdem verfügen App-Anbieter bei 24 Prozent aller Apps über die Möglichkeit, den Ort der App-Nutzer/innen zu erfassen, weitere acht Prozent der Apps können auf das Adressbuch der Nutzer/innen zugreifen.

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