
Endlich mal KI sinnvoll eingesetzt: Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin hat ein Verfahren vorgestellt, um Wettbewerbsverstöße aufzudecken. Künstliche Intelligenz kann Indizien für unerlaubte Absprachen liefern. Die Europäische Kommission hat diesen Ansatz bereits genutzt.
Unser Wirtschaftssystem beruht auf einem merkwürdigen Widerspruch: Einerseits basiert es auf dem Prinzip der Gewinnerzielung, das ist das legitime Handlungsmotiv der Unternehmer, andererseits soll der Wettbewerb zwischen den Unternehmen dafür sorgen, dass keiner überhöhte Preise nimmt und über längere Zeit unangemessene Gewinne einfährt. Was also liegt näher, als den Wettbewerb auszuschalten?
Diese Idee ist uralt. Vor rund 120 Jahren zählte das damalige Reichsamt des Inneren 385 so genannte Kartelle, die 12.000 Betriebe umfassten und 60 bis 90 Prozent der Produktion in den Grundstoffindustrien kontrollierten – von der Kohle über Stahl, Zement, Zucker, Teer, Kali und vieles andere mehr. Es gab Preis- und Quotenkartelle, aber auch Absprachen über Absatzgebiete, Rabatte, Exporte und und und. Nach dem ersten Weltkrieg stieg die Zahl der Absprachen, die den Wettbewerb beschränkten, auf weit über 3.500 an, Deutschland war das Kartellparadies schlechthin.
Erst 1957 wurde gegen den heftigen Widerstand der Industrie das so genannte Kartellgesetz eingeführt, die Fusionskontrolle kam sogar erst 1973 hinzu. Klar war schon immer: Kartelle verursachen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Studien zufolge treiben sie die Preise im Durchschnitt um rund 15 Prozent nach oben. Aufdecken lassen sie sich nur schwer, weil die Absprachen meist im Verborgenen stattfinden.
Nun sind wir ein paar Jährchen weiter und wir können zum Bespiel die KI als Hilfsmittel einsetzen. Wenn KI etwas kann, dann ist es, Muster in riesigen Datenmengen erkennen. Eine Studie des DIW in Berlin stellt ein Screening-Verfahren vor, mit dem Kartellbehörden solchen Absprachen zwischen Wettbewerbern auf die Spur kommen können. DIW-Ökonomen haben das Verfahren gemeinsam mit Fachleuten der Europäischen Kommission entwickelt. Es sucht nach Aussagen, die Bezüge zur Unternehmensstrategie und zum Wettbewerb verbinden, und prüft, ob Wettbewerber im selben Zeitraum ähnliche Sprachmuster verwenden. Zum Einsatz kam das Verfahren bereits bei Ermittlungen der Europäischen Kommission gegen mehrere Reifenhersteller.

Das DIW-Verfahren ersetzt vor allem das aufwendige manuelle Durchsuchen großer Textmengen und macht die Kartellaufsicht bei der Identifikation potenzieller Kollusionsfälle deutlich effizienter. „Die fortschreitende Entwicklung großer Sprachmodelle (LLMs) wird diesen Ansatz zukünftig weiter verbessern“, heißt es in der DIW-Studie. Es zeigt sich, dass KI-gestützte Methoden die Wettbewerbsaufsicht grundlegend verändern. Die systematische Prüfung hunderttausender Dokumente scheiterte bislang am Aufwand.
„Öffentliche Kommunikation wurde bisher kaum von der Kartellaufsicht als Informationsquelle genutzt. Hunderttausende Dokumente durchzusehen war schlicht zu aufwendig. Mit unserem neu entwickelten Verfahren können Behörden gezielt die auffälligsten Fälle prüfen, statt auf Hinweise zu warten“, erklärt Tomaso Duso, Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte im DIW Berlin.
Für die Studie wurden rund 367 000 sogenannte Earnings Calls von etwa 15.000 Unternehmen weltweit aus den Jahren 2004 bis 2022 analysiert. Earnings Calls sind vierteljährliche, öffentlich zugängliche Gespräche börsennotierter Unternehmen mit Investoren und Analysten. Das Verfahren durchsucht die in der Regel auf Englisch stattfindenden Gespräche nach festgelegten Wortpaaren, die Wettbewerbern wichtige Signale senden können. Einige beziehen sich auf Strategien (etwa „price increase“ oder „capacity discipline“), andere auf die Branche oder Wettbewerber („whole industry“ oder „win-win“). Richtig interessant wird es, wenn beides zusammenkommt.
Etwa zwei von zehn untersuchten Gesprächen enthalten sowohl Aussagen zur Unternehmensstrategie als auch Bezüge zum Wettbewerb. Für sich genommen ist das noch nicht problematisch. Erst wenn auch mehrere Wettbewerber im selben Zeitraum wiederholt ähnliche Signale senden, ist dies ein Indiz für „Kollusion“ (lateinisch collusio, „geheimes Einverständnis“, das unerlaubte Zusammenwirken mehrerer Beteiligter mit der Absicht, einen Dritten zu schädigen) – also wettbewerbsverzerrende Absprachen. In der US-Luftfahrt ging beispielsweise das Sitzplatzangebot auf einer Strecke zurück, wenn die dort konkurrierenden Fluggesellschaften gleichzeitig von „Kapazitätsdisziplin“ sprachen.
„Auffällige Aussagen sind noch kein Beleg für eine Absprache. Das Screening zeigt aber den Wettbewerbsbehörden, wo sie genau hinschauen sollten“, erläutert Studienautor Carl Kreuzberg. In der Praxis kam das im DIW Berlin entwickelte Verfahren bereits zum Einsatz: Ergebnisse des Screenings führten im Januar 2024 zu unangekündigten Nachprüfungen bei mehreren Reifenherstellern durch die Europäische Kommission. Die Kommission vermutete, dass öffentliche Kommunikation Preisabstimmungen erleichtert haben könnte.
„Mit der Sprachanalyse können die Behörden ihre knappen Ressourcen auf besonders auffällige Fälle konzentrieren“, sagt Duso. „Die neuen Analysemöglichkeiten könnten außerdem abschreckend wirken und Abstimmungen über öffentliche Kommunikation erschweren.“ Die Studienautoren empfehlen daher den Wettbewerbsbehörden, Unternehmenskommunikation in ihre Screening-Verfahren einzubeziehen. Die fachliche und rechtliche Prüfung durch Menschen bleibt dabei unverzichtbar, heißt es in einer Pressemitteilung des DIW.
Die Studie gibt es hier im DIW-Wochenbericht.