
Der Bundestag beschäftigt sich momentan erstmals mit einem Entwurf für ein Gesetz gegen Einschüchterungsklagen (Anti-SLAPP-Gesetz, kommt von „SLAPPs“, strategic lawsuits against public participation). Damit werden Versuche von finanzstarken Akteuren bezeichnet, mittels einer Horde geldgeiler Anwälte unliebsame Stimmen wie die kritischer Journalistinnen und Journalisten mit missbräuchlichen Klagen, Abmahnungen und Unterlassungsforderungen aus der Öffentlichkeit zu drängen.
Allerdings halten Betroffene, Verbände und Gewerkschaften den jetzt diskutierten Gesetzentwurf für einen zahnlosen Tiger. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) fordert die Koalitionsfraktionen auf, das Gesetz in vier zentralen Punkten nachzubessern, um Medienschaffende und andere häufig von SLAPPs Betroffene wirksam vor missbräuchlichen juristischen Maßnahmen zu schützen.
Lars Hansen, Co-Bundesvorsitzender der dju, erklärt, warum er den Gesetzentwurf für unzureichend hält: „Er wird keinen einzigen SLAPP in Deutschland verhindern.“ Hierzu müsse das Gesetz laut dem Gewerkschafter auch auf Fälle, in denen Kläger und Beklagte in Deutschland agieren, anwendbar sein – die häufigste Konstellation – statt, wie aktuell vorgesehen, nur in internationalen Fällen zu greifen. Zudem brauche es Sanktionsmöglichkeiten mit Abschreckungspotenzial statt einer nur geringen Gerichtsgebühr. Beratungsangebote für SLAPP-Betroffene seien öffentlich zu fördern. Schließlich müsse der Gesetzgeber SLAPPs in Form von unberechtigten Unterlassungsforderungen, Abmahnungen und weiteren Mitteln im vorgerichtlichen Bereich adressieren.
„Wer Abmahnungen oder Klagen einsetzt, um unliebsame Stimmen einzuschüchtern und ihre Ressourcen zu binden, missbraucht unser Rechtssystem“, sagt Hansen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verhindere nicht, dass journalistische Arbeit in Deutschland massiv eingeschränkt werden könne. Hansen: „Die Koalition muss im parlamentarischen Verfahren erheblich nachsteuern.“
SLAPP-Kläger instrumentalisieren die Judikative, um eine konkrete öffentliche Beteiligung zu unterbinden. Dafür nutzen sie das Drohpotential von Klagen bereits im Vorfeld, indem sie (etwa durch eine Abmahnung) eine bevorstehende rechtliche Eskalation suggerieren, die hohe Kosten verursachen könnte. Die Einschüchterung betrifft besonders jene, die aus Sicht der SLAPP-Kläger unerwünschte öffentliche Beiträge leisten, also zum Beispiel Journalistinnen, Verlegerinnen, Redakteurinnen, Medienschaffende, Wissenschaftlerinnen, Künstlerinnen, Gewerkschafterinnen, Whistleblower, selbstverständlich auch ihre männlichen Pendants, sowie zivilgesellschaftliche Organisationen. Damit sind SLAPPs ein Problem für die Demokratie, denn die ist auf zuverlässige Informationen, einen sachlichen Diskurs, kritische Beiträge und breite Partizipation angewiesen.
Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union innerhalb der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat 2025 gemeinsam mit der Otto Brenner Stiftung, der Gesellschaft für Freiheitsrechte und dem Umweltinstitut München die Studie „Einschüchterung ist das Ziel“ herausgebracht, die das Phänomen von SLAPPs in Deutschland umfangreich beleuchtet. Eine Kurzfassung kann man hier, die gesamte Studie hier herunterladen.